Doch die 2 Eu Länder bilden eine Ausnahme im Sinne des öffentlichen Verwaltungsrechtes, welches auf Eu-Ebene umgesetzt wird. Wenn ich auf natürlichem Wege ( sprich durch Geburt--> das geht entweder, wenn du einen Elternteil hast oder auf dem Territorium geboren bist) das Anrecht auf beide Staatsbürgerschaften habe, dann darf ich auch beide übers 18.hinaus behalten. Glaubs mir, hab erst im Oktober ne Prüfung darüber geschrieben
Ich studier das, da kenn ich mich aus
Wenn du noch skeptisch bist, kann ich dir gerne die entsprechenden Paragraphen raussuchen......Vereinfacht gesagt hängt das aber damit zusammen, dass die EU so als Mittelding zwischen eines Staates und eines Völkerbundes behandelt wird und daher im internen keine Unterscheidung im ursprünglichen Sinne mehr gemacht werden darf.
Bei Aimar war das kein Thema, weil Österreich erst seit 1995 in der EU ist und erst sukzessive das europäische Recht ins nationale implementiert hat.