Didi Constantini neuer österreichischer Teamchef

K

Kim Jong Il

Guest
Das ist auch der Grund wieso meine Mutter keine deutsche hat. :zwinker3: Die "Schluchtenscheißerlizenz" will sie nicht abgeben. Obwohl sie ja weiß das die nur Ärger macht. :floet:
Und Du dürftest noch für Österreich spielen!! :eek: :eek:

Sofort einbürgern liebe Alpentrottel!!

Oder noch besser, wir bürgern Dich zur Sicherheit gleich vorher aus....
 
ne stimmt nicht. Das gilt nur für Altlasten, die früher (und das muss mind. schon 10 Jahre oder noch länger her sein) beide hatten.

Doch die 2 Eu Länder bilden eine Ausnahme im Sinne des öffentlichen Verwaltungsrechtes, welches auf Eu-Ebene umgesetzt wird. Wenn ich auf natürlichem Wege ( sprich durch Geburt--> das geht entweder, wenn du einen Elternteil hast oder auf dem Territorium geboren bist) das Anrecht auf beide Staatsbürgerschaften habe, dann darf ich auch beide übers 18.hinaus behalten. Glaubs mir, hab erst im Oktober ne Prüfung darüber geschrieben ;) Ich studier das, da kenn ich mich aus :zwinker3: Wenn du noch skeptisch bist, kann ich dir gerne die entsprechenden Paragraphen raussuchen......Vereinfacht gesagt hängt das aber damit zusammen, dass die EU so als Mittelding zwischen eines Staates und eines Völkerbundes behandelt wird und daher im internen keine Unterscheidung im ursprünglichen Sinne mehr gemacht werden darf.


Bei Aimar war das kein Thema, weil Österreich erst seit 1995 in der EU ist und erst sukzessive das europäische Recht ins nationale implementiert hat.

p.s , dass sie es aber grundsätzlich im österr. REcht nicht wollen, da hast du Recht. Aber die Ausnahmen sind viel mehr als auf der HP aufgelistet. Da gibts ganze Skripten drüber :zwinker3:
 
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Colton

Bekanntes Mitglied
Doch die 2 Eu Länder bilden eine Ausnahme im Sinne des öffentlichen Verwaltungsrechtes, welches auf Eu-Ebene umgesetzt wird. Wenn ich auf natürlichem Wege ( sprich durch Geburt--> das geht entweder, wenn du einen Elternteil hast oder auf dem Territorium geboren bist) das Anrecht auf beide Staatsbürgerschaften habe, dann darf ich auch beide übers 18.hinaus behalten. Glaubs mir, hab erst im Oktober ne Prüfung darüber geschrieben ;) Ich studier das, da kenn ich mich aus :zwinker3: Wenn du noch skeptisch bist, kann ich dir gerne die entsprechenden Paragraphen raussuchen......Vereinfacht gesagt hängt das aber damit zusammen, dass die EU so als Mittelding zwischen eines Staates und eines Völkerbundes behandelt wird und daher im internen keine Unterscheidung im ursprünglichen Sinne mehr gemacht werden darf.


Bei Aimar war das kein Thema, weil Österreich erst seit 1995 in der EU ist und erst sukzessive das europäische Recht ins nationale implementiert hat.
Öffentliches Recht? Das steht mir auch noch bevor. :zahn:
 

lowi2000

Maailmanmestari
Doch die 2 Eu Länder bilden eine Ausnahme im Sinne des öffentlichen Verwaltungsrechtes, welches auf Eu-Ebene umgesetzt wird. Wenn ich auf natürlichem Wege ( sprich durch Geburt--> das geht entweder, wenn du einen Elternteil hast oder auf dem Territorium geboren bist) das Anrecht auf beide Staatsbürgerschaften habe, dann darf ich auch beide übers 18.hinaus behalten. Glaubs mir, hab erst im Oktober ne Prüfung darüber geschrieben ;) Ich studier das, da kenn ich mich aus :zwinker3: Wenn du noch skeptisch bist, kann ich dir gerne die entsprechenden Paragraphen raussuchen......Vereinfacht gesagt hängt das aber damit zusammen, dass die EU so als Mittelding zwischen eines Staates und eines Völkerbundes behandelt wird und daher im internen keine Unterscheidung im ursprünglichen Sinne mehr gemacht werden darf.


Bei Aimar war das kein Thema, weil Österreich erst seit 1995 in der EU ist und erst sukzessive das europäische Recht ins nationale implementiert hat.


Das erklärt dann aber auch noch immer nicht warum Lell die österreichische hat, der wurde definitiv vor 95 geboren.
 
Das erklärt dann aber auch noch immer nicht warum Lell die österreichische hat, der wurde definitiv vor 95 geboren.

Er kann sie aber nach 1995 aus welchen Gründen auch immer beantragt haben......ich zum Beispiel halte im übrigen auch die italienische UND die österreichische ;) Hab die österr. wegen meiner Mutter bekommen und die italienische aber behalten dürfen, weil es mein Geburtsland ist und so auf beide natürlichen Anspruch hatte und habe die österr. aber auch erst seit 1996 glaub ich......

Um auf Lell zu kommen, er war bestimmt nicht automatisch Doppelstaatsbürger, da hast du Recht.......
 
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