Neuer Modus für die EM Qualifiaktion 2016?

Aimar

Frauensportbeauftragter
Da bei der EM 2016 in Frankreich 24 teams mitspielen dürfen will die UEFA die Qualifikation dafür ändern und lt. sponsors.de ist dabei wirklich ein sehenswertes Konstrukt rausgekommen. Wer die UEFA kennt weiß wie das gemeint ist.

Phase 1

13 Gruppen a 4 Teams. Diese spielen innerhalb eines Jahres die 13 Gruppensieger aus die neben Frankreich qualifiziert sind.

Phase 2

Die 39 verbliebenen Teams spielen in 2 Ko-Runden die restlichen 10 Teilnehmer aus.

Die 14 Mannschaften die schon qualifiziert sind (+2 Wildcars) sollen ein Tunier ausspielen. Worum weiß man wohl noch nicht



:lachtot:
 

Aimar

Frauensportbeauftragter
Könnte ein Mod mal das r rausnehmen aus dem Wort Modus wobei Mordus auch nicht schlecht klingt.
 
Dass irgendwas geändert werden muss, ist bei der Aufblähung des Wettbewerbs ja klar. Aber das klingt schon sehr abenteuerlich... :hammer:
 

Aimar

Frauensportbeauftragter
Natürlich kann man drüber diskutieren nur worüber eigentlich?



Also ich finde ein Turnier in dem es um ... geht ausgesprochen ... !

Vielleicht spielt man ja so den Gastgeber der EM 2024 aus? :zwinker3: :zwinker3:

Abgesehen davon finde ich es eine bodenlose Frechheit das du mich bzw. meine Threads mit Kerp seinen Machwerken vergleichst.
 
So ein Wirrwarr will ich gar nicht verstehen...

Was heißt Wirrwarr, man will den großen Verbänden halt ersparen, viele Spieler gegen Kaliber wie Kasachstan oder Aserbaidschan machen zu müssen. Passt ins Bild, nachdem der Wettbewerb derart aufbebläht wurde, dass kaum noch denkbar ist, dass sich mal wieder ein "Großer" so dämlich anstellt und sich nicht qualifiziert (wie zuletzte England 08). Das kann man so zukünftig ja kaum noch "schaffen", egal wie der Modus am Ende dann aussieht.
 

Iwan Lokomofeilowitsch

We ❤️ Lenchen
Ich halte diesen Modus, auch was die Anzahl der Teilnehmer angeht, für viel zu durchschaubar, trivial und auch zu wenig überraschungseffektiv. Ich werde deshalb im Folgenden einige Verbesserungsvorschläge unterbreiten:

A. Vorgeplänkel

I. Dass der Gastgeber direkt qualifiziert sein soll, halte ich für viel zu leicht und auch nicht gerechtfertigt. Die sollen gefälligst für die EM im eigenen Land kämpfen. Angesichts der Anzahl der Mitgliedstaaten der UEFA von 53 und der Tatsache, dass 53 eine Primzahl ist, scheint es aber vertretbar, ein Team direkt zuzulassen, welches dann aber per Los bestimmt wird.

II. Das Losverfahren läuft wie folgt ab: Es wird so lange gezogen, bis eine Nation insgesamt dreimal gezogen wurde, die dann in den Genuss der sofortigen Qualifikation kommt. Dies verbessert die Chancen für sehenswerte Teams wie Malta, Luxemburg oder Andorra, die mit der alten Regelung niemals ein Turnier in ihr Land und damit nie eine direkte Quali bekommen hätten. Der Präsident der UEFA hat mit Zustimmung der Mehrheit der Vorsitzenden der Verbände der Mitgliedstaaten eine Person, ersatzweise einen Vertreter zu benennen, die während dieser Ziehung eine Strichliste zu führen hat.

III. Ebenfalls um die Chancen für die "kleinen" Mannschaften zu erhöhen, wird die Teilnehmerzahl auf 30 Teams erhöht.

B. Qualifikation

I. Vorwort

Da 52 Teams an der Quali teilnehmen und die Teilnehmerzahl 30 betragen soll, müssen 22 Nationen eliminiert werden, was nach folgender Maßgabe in vier Runden erfolgt:

II. Erste Quali-Runde

1. Die 52 Teams werden zunächst in vier 13er-Gruppen aufgeteilt. Ziel ist es, 10 Nationen auszusieben. Setzlisten, Gruppenköpfe oder sonstige Spielereien werden nicht angewendet. Für die Aufteilung gilt das oben erwähnte Losverfahren, wobei Gruppenmitglieder abwechselnd auf die Gruppen A, B, C und D verteilt werden.

2. Jede Mannschaft spielt innerhalb der Gruppe einmal gegen jedes andere Team. Die Anzahl der Heim- und Auswärtsspiele beträgt jeweils 6. Für die Bestimmung, wer gegen wen zu Hause spielen darf, findet das Losverfahren Anwendung, indem für jede mögliche Paarung ein "Best-of-21" erlost wird. Hat das erloste Team schon 6 Heim- oder Auswärtsspiele zugelost bekommen, entfaltet dies eine Sperrwirkung.

3. Der jeweils Letzte und Vorletzte einer jeden Gruppe verlässt das Turnier hier, ebenso der schlechteste Gruppenelfte. Die übrigen drei Gruppenelften tragen ein "Jeder-gegen-Jeden-Turnier" aus, welches innerhalb eines Tages stattzufinden hat. Austragungsort ist die Hauptstadt desjenigen Landes, welches (im Falle einer alphabetischen Ordnung aller Mitgliedsstaaten) vier Stellen demjenigen nachfolgt, das im Vorgeplänkel als qualifiziert bestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn nach dieser Regel zufällig die Hauptstadt des Heimatlandes eines der drei Gruppenelften betroffen ist. Der Verlierer des Turniers ist die zehnte und letzte ausscheidende Mannschaft, die zwei verbleibenden Gruppenelften rücken in Runde 2 vor.

4. Sind zwei oder mehr Mannschaften im Falle der Nummer 3 punkt- und torgleich und haben den direkten Vergleich unentschieden gestaltet, und müsste der Regel nach eines dieser Teams ausscheiden, wird zwischen allen Betroffenen ein Torwandschießen nach den Regeln eines Elfmeterschießens veranstaltet. Für den Austragungsort wird auf Nr. 3 verwiesen.

III. Zweite Quali-Runde

1. Von den nunmehr verbleibenden 42 Teams sollen in dieser Runde weitere 6 ihre Koffer packen.

2. Hierzu werden die Teams nach dem gleichen Verfahren wie oben auf sechs Siebenergruppen aufgeteilt, auch die Regel über Heim- und Auswärtsspiele bleibt gleich. Innerhalb der Gruppe völlig übereinstimmende Werte haben zur Folge, dass die Teamkapitäne der Betroffenen untereinander den Sieger ausspielen müssen; als Disziplin ist nur Kampftrinken zulässig und Sieger ist das Team, dessen Kapitän als Letzter noch steht. Anfeuern durch die Teamkameraden ist erlaubt, nicht aber das Anreichen von Stühlen, Trichtern oder sonstigen Hilfsmitteln. Wenn jede Gruppe eine Abschlusstabelle hat, gilt Folgendes:

3. Es wird ein handelsüblicher Würfel zu Rate gezogen, bei dem die Zahl 6 unbeachtlich bleibt, und mit diesem exakt 84 mal geworfen. Die Zahl, die am häufigsten gefallen ist (die Strichliste ist entsprechend oben zu führen) wird maßgebend für das weitere Verfahren sein. Sind mehrere Zahlenwerte gleich oft gefallen, so wird stufenweise in je 21 weiteren Würfen so lange gewürfelt, bis eine Siegerzahl feststeht.

4. Anschließend wird per Losverfahren eine der sechs Gruppen ausgewählt, bei der sich alle Positionen der Abschlusstabelle um die in Nr. 3 ausgeknobelte Zahl nach unten verschieben. Ist also beispielsweise die Zahl 3 als Sieger ermittelt worden, rückt der Erste auf Position 4, der Zweite auf 5, der Dritte auf 6 usw.

5. Nach dieser Prozedur scheiden die 6 Gruppenletzten aus.

IV. Dritte Quali-Runde

1. Die noch verbleibenden 36 Teams, von denen hier weitere 4 ausscheiden sollen, werden auf neun Vierergruppen verteilt.

2. In diesen Gruppen spielt nicht jeder gegen jeden, sondern es werden zwei Duelle erlost, in denen die Teams viermal gegeneinander antreten. Je eins dieser Spiele wird in jedem der Länder, die übrigen zwei in der Hauptstadt des Gastgeberlandes ausgetragen; Letzteres gilt aber nur, wenn sich diese Stadt mindestens 500 km (Luftlinie) von der Hauptstadt beider Staaten befindet. Ist dies nicht der Fall, so wird zwischen sämtlichen Hauptstädten der FIFA (nicht UEFA!)-Mitgliedstaaten, auf die dieses Kriterium zutrifft, ausgenommen Tokio, Santiago de Chile, Lomé und Taschkent, das oben beschriebene Losverfahren durchgeführt.

3. Die Duelle werden tor- und punktemäßig zusammengezählt und daraus innerhalb der Vierergruppen eine Gesamttabelle gebildet. Von den neun Gruppenletzten scheiden die vier schlechtesten aus, wobei eine Gruppe wieder entsprechend dem obigen Verfahren verschoben wird. Dieses findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zahl 4 auf dem Würfel der 1, die 5 der 2 und die 6 der 3 entspricht.

4. Sollten sich Konstellationen ergeben, in denen bei mehreren Teams, von denen eines ausscheiden müsste, alle Werte gleich sind, so ist die Anzahl der markierten Kopfballtore vorranging entscheidend. Ist auch diese gleich, hat jeder Verband ein Mitglied des Trainerstabs anzumelden. Zwischen diesen wird ein Triathlon nach den dafür geltenden Regeln so oft durchgeführt, bis ein Sieger feststeht. Für Hilfen seitens der übrigen Spieler und Funktionäre gilt die Vorschrift über das Kampftrinken entsprechend.

5. Die fünf besten Gruppenletzten rücken in Runde 4 vor.

V. Vierte Qualifikationsrunde

1. In dieser Runde müssen von den 32 Teams noch 2 ausgesondert werden, um die Turnierstärke von 30 Teams zu erreichen.

2. Hierzu werden 16 KO-Duelle gebildet, in dem die Teams nach den obigen Bestimmungen viermal aufeinandertreffen. Steht es innerhalb eines KO-Duells nach vier Spielen unentschieden, wird am Austragungsort des letzten Spiels unmittelbar nach diesem (ohne Verlängerung) ein Elfmeterschießen ausgetragen, bei dem aber nicht wie sonst fünf Grundschützen nominiert werden, sondern folgendes gilt:

a) Jeder Spieler, der zum Zeitpunkt des Abpfiffs auf dem Platz stand, muss schießen, und zwar insgesamt jeder dreimal.

b) Steht zwischendurch fest, dass ein Team uneinholbar vorne liegt, werden die übrigen Schüsse trotzdem ausgeführt.

c) Steht es nach Punkt a) noch immer unentschieden, muss jeder im Kader befindliche Spieler eines jeden Teams, der noch nicht geschossen hat, nach den Regeln eines normalen Elferschießens antreten, jeder genau zweimal. Die Reihenfolge der Schützen bestimmt sich aufsteigend nach ihrem Ohrendurchmesser, der vom Schiri in Gegenwart zweier Notare zu ermitteln ist.

d) Sollte auch Punkt c) nicht zu einer Entscheidung führen, müssen die Zeugwarte der beiden Teams ein Lattenschießen von der Strafraumgrenze durchführen; Nachtreffer sind zulässig. Das Tor, auf das geschossen wird, bestimmt der Schiri, der sich hierzu mit geschlossenen Augen fünfunddreißigmal auf dem Anstoßpunkt im Kreis zu drehen und anschließend mit dem rechten Zeigefinger auf eine Stelle zu zeigen hat. Auf das Tor, welches dieser Stelle näher liegt, wird nicht geschossen; dem Schiri ist aber das Gegenteil weiszumachen.

3. Die so ermittelten 16 Sieger sind für die EM qualifiziert. Von den übrigen 16 Teams scheiden die beiden aus, deren Quotient aus Einwürfen und Eckbällen in der Vierten Runde der größte war; bei fünf Teams wird jedoch per Los bestimmt, dass dieser Quotient in seinen Kehrwert umgewandelt werde. Bei Gleichheit findet das unter Nr. 2 genannte Elfmeterschießen Anwendung.

C. Das Turnier

I. Im ersten Schritt werden aus den Teilnehmern sechs Fünfergruppen im Modus Jeder gegen Jeden gebildet, der Erste und der Zweite einer Gruppe kommen weiter. Eventuelle hierfür maßgebliche Entscheidungen werden durch das Torwandschießen, welches noch aus der Quali bekannt ist, getroffen. Eine der Fünfergruppen wird verschoben, aber nicht nach der Würfeltaktik, sondern durch simples Umdrehen der kompletten Konstellation.

II. Die beiden besten Gruppendritten kommen ebenfalls direkt weiter; von den vier übrigen kommt derjenige mit den wenigsten Gelben Karten weiter, die restlichen drei veranstalten ein Ein-Tages-Turnier im Sinne der Ersten Runde der Quali; dies gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Hauptstadt des als erstes qualifizierten Landes eine Stadt im Gastgeberland mit weniger als 10.000 Einwohnern tritt, die der UEFA-Präsident unanfechtbar festlegt. Der Sieger dieses Turniers ist der 16. und letzte Teilnehmer, der in der EM verbleibt. Etwaige nötige Entscheidungen werden an der Theke ausgefochten.

III. Die 16 noch vorhandenen Nationalteams tragen das Turnier ganz normal in Achtel- Viertel- und Halbfinals aus, denen das Finale nachfolgt. Für diese Runden gelten die Regeln mit folgenden Bestimmungen:

1. Anstelle eines einmaligen Duells finden zwei derselben statt; die Auswärtsstorregel gilt nicht. Bei Gleichheit wird dem zweiten Spiel eine Verlängerung nachgeschaltet, deren Länge sich aus 2 x (Einwohnerzahl des flächengrößeren Staates/EWZ des kleineren)² Minuten ergibt; in der Halbzeit ist der Gang zur Toilette unzulässig.

2. Für das Elfmeterschießen, welches sich in der Regel unmittelbar an die Verlängerung anschließt, gelten die Bestimmungen der Vierten Qualifikationsrunde.

3. Der Schiri kann festlegen, dass abweichend von Nr. 2 das Elfmeterschießen später erfolgen soll, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere einer Überlänge der Verlängerung, angemessen erscheint. Er hat vor dieser Entscheidung fünf Gläser Rotwein zu konsumieren; bei Vorliegen besonderer Umstände kann der UEFA-Präsident ihm auf Antrag den Konsum einer vergleichbaren Menge eines anderen alkoholischen Getränks gestatten; dies muss notiert und begründet werden.




:mahnen:
 
Ich halte diesen Modus, auch was die Anzahl der Teilnehmer angeht, für viel zu durchschaubar, trivial und auch zu wenig überraschungseffektiv. Ich werde deshalb im Folgenden einige Verbesserungsvorschläge unterbreiten:

A. Vorgeplänkel

I. Dass der Gastgeber direkt qualifiziert sein soll, halte ich für viel zu leicht und auch nicht gerechtfertigt. Die sollen gefälligst für die EM im eigenen Land kämpfen. Angesichts der Anzahl der Mitgliedstaaten der UEFA von 53 und der Tatsache, dass 53 eine Primzahl ist, scheint es aber vertretbar, ein Team direkt zuzulassen, welches dann aber per Los bestimmt wird.

II. Das Losverfahren läuft wie folgt ab: Es wird so lange gezogen, bis eine Nation insgesamt dreimal gezogen wurde, die dann in den Genuss der sofortigen Qualifikation kommt. Dies verbessert die Chancen für sehenswerte Teams wie Malta, Luxemburg oder Andorra, die mit der alten Regelung niemals ein Turnier in ihr Land und damit nie eine direkte Quali bekommen hätten. Der Präsident der UEFA hat mit Zustimmung der Mehrheit der Vorsitzenden der Verbände der Mitgliedstaaten eine Person, ersatzweise einen Vertreter zu benennen, die während dieser Ziehung eine Strichliste zu führen hat.

III. Ebenfalls um die Chancen für die "kleinen" Mannschaften zu erhöhen, wird die Teilnehmerzahl auf 30 Teams erhöht.

B. Qualifikation

I. Vorwort

Da 52 Teams an der Quali teilnehmen und die Teilnehmerzahl 30 betragen soll, müssen 22 Nationen eliminiert werden, was nach folgender Maßgabe in vier Runden erfolgt:

II. Erste Quali-Runde

1. Die 52 Teams werden zunächst in vier 13er-Gruppen aufgeteilt. Ziel ist es, 10 Nationen auszusieben. Setzlisten, Gruppenköpfe oder sonstige Spielereien werden nicht angewendet. Für die Aufteilung gilt das oben erwähnte Losverfahren, wobei Gruppenmitglieder abwechselnd auf die Gruppen A, B, C und D verteilt werden.

2. Jede Mannschaft spielt innerhalb der Gruppe einmal gegen jedes andere Team. Die Anzahl der Heim- und Auswärtsspiele beträgt jeweils 6. Für die Bestimmung, wer gegen wen zu Hause spielen darf, findet das Losverfahren Anwendung, indem für jede mögliche Paarung ein "Best-of-21" erlost wird. Hat das erloste Team schon 6 Heim- oder Auswärtsspiele zugelost bekommen, entfaltet dies eine Sperrwirkung.

3. Der jeweils Letzte und Vorletzte einer jeden Gruppe verlässt das Turnier hier, ebenso der schlechteste Gruppenelfte. Die übrigen drei Gruppenelften tragen ein "Jeder-gegen-Jeden-Turnier" aus, welches innerhalb eines Tages stattzufinden hat. Austragungsort ist die Hauptstadt desjenigen Landes, welches (im Falle einer alphabetischen Ordnung aller Mitgliedsstaaten) vier Stellen demjenigen nachfolgt, das im Vorgeplänkel als qualifiziert bestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn nach dieser Regel zufällig die Hauptstadt des Heimatlandes eines der drei Gruppenelften betroffen ist. Der Verlierer des Turniers ist die zehnte und letzte ausscheidende Mannschaft, die zwei verbleibenden Gruppenelften rücken in Runde 2 vor.

4. Sind zwei oder mehr Mannschaften im Falle der Nummer 3 punkt- und torgleich und haben den direkten Vergleich unentschieden gestaltet, und müsste der Regel nach eines dieser Teams ausscheiden, wird zwischen allen Betroffenen ein Torwandschießen nach den Regeln eines Elfmeterschießens veranstaltet. Für den Austragungsort wird auf Nr. 3 verwiesen.

III. Zweite Quali-Runde

1. Von den nunmehr verbleibenden 42 Teams sollen in dieser Runde weitere 6 ihre Koffer packen.

2. Hierzu werden die Teams nach dem gleichen Verfahren wie oben auf sechs Siebenergruppen aufgeteilt, auch die Regel über Heim- und Auswärtsspiele bleibt gleich. Innerhalb der Gruppe völlig übereinstimmende Werte haben zur Folge, dass die Teamkapitäne der Betroffenen untereinander den Sieger ausspielen müssen; als Disziplin ist nur Kampftrinken zulässig und Sieger ist das Team, dessen Kapitän als Letzter noch steht. Anfeuern durch die Teamkameraden ist erlaubt, nicht aber das Anreichen von Stühlen, Trichtern oder sonstigen Hilfsmitteln. Wenn jede Gruppe eine Abschlusstabelle hat, gilt Folgendes:

3. Es wird ein handelsüblicher Würfel zu Rate gezogen, bei dem die Zahl 6 unbeachtlich bleibt, und mit diesem exakt 84 mal geworfen. Die Zahl, die am häufigsten gefallen ist (die Strichliste ist entsprechend oben zu führen) wird maßgebend für das weitere Verfahren sein. Sind mehrere Zahlenwerte gleich oft gefallen, so wird stufenweise in je 21 weiteren Würfen so lange gewürfelt, bis eine Siegerzahl feststeht.

4. Anschließend wird per Losverfahren eine der sechs Gruppen ausgewählt, bei der sich alle Positionen der Abschlusstabelle um die in Nr. 3 ausgeknobelte Zahl nach unten verschieben. Ist also beispielsweise die Zahl 3 als Sieger ermittelt worden, rückt der Erste auf Position 4, der Zweite auf 5, der Dritte auf 6 usw.

5. Nach dieser Prozedur scheiden die 6 Gruppenletzten aus.

IV. Dritte Quali-Runde

1. Die noch verbleibenden 36 Teams, von denen hier weitere 4 ausscheiden sollen, werden auf neun Vierergruppen verteilt.

2. In diesen Gruppen spielt nicht jeder gegen jeden, sondern es werden zwei Duelle erlost, in denen die Teams viermal gegeneinander antreten. Je eins dieser Spiele wird in jedem der Länder, die übrigen zwei in der Hauptstadt des Gastgeberlandes ausgetragen; Letzteres gilt aber nur, wenn sich diese Stadt mindestens 500 km (Luftlinie) von der Hauptstadt beider Staaten befindet. Ist dies nicht der Fall, so wird zwischen sämtlichen Hauptstädten der FIFA (nicht UEFA!)-Mitgliedstaaten, auf die dieses Kriterium zutrifft, ausgenommen Tokio, Santiago de Chile, Lomé und Taschkent, das oben beschriebene Losverfahren durchgeführt.

3. Die Duelle werden tor- und punktemäßig zusammengezählt und daraus innerhalb der Vierergruppen eine Gesamttabelle gebildet. Von den neun Gruppenletzten scheiden die vier schlechtesten aus, wobei eine Gruppe wieder entsprechend dem obigen Verfahren verschoben wird. Dieses findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zahl 4 auf dem Würfel der 1, die 5 der 2 und die 6 der 3 entspricht.

4. Sollten sich Konstellationen ergeben, in denen bei mehreren Teams, von denen eines ausscheiden müsste, alle Werte gleich sind, so ist die Anzahl der markierten Kopfballtore vorranging entscheidend. Ist auch diese gleich, hat jeder Verband ein Mitglied des Trainerstabs anzumelden. Zwischen diesen wird ein Triathlon nach den dafür geltenden Regeln so oft durchgeführt, bis ein Sieger feststeht. Für Hilfen seitens der übrigen Spieler und Funktionäre gilt die Vorschrift über das Kampftrinken entsprechend.

5. Die fünf besten Gruppenletzten rücken in Runde 4 vor.

V. Vierte Qualifikationsrunde

1. In dieser Runde müssen von den 32 Teams noch 2 ausgesondert werden, um die Turnierstärke von 30 Teams zu erreichen.

2. Hierzu werden 16 KO-Duelle gebildet, in dem die Teams nach den obigen Bestimmungen viermal aufeinandertreffen. Steht es innerhalb eines KO-Duells nach vier Spielen unentschieden, wird am Austragungsort des letzten Spiels unmittelbar nach diesem (ohne Verlängerung) ein Elfmeterschießen ausgetragen, bei dem aber nicht wie sonst fünf Grundschützen nominiert werden, sondern folgendes gilt:

a) Jeder Spieler, der zum Zeitpunkt des Abpfiffs auf dem Platz stand, muss schießen, und zwar insgesamt jeder dreimal.

b) Steht zwischendurch fest, dass ein Team uneinholbar vorne liegt, werden die übrigen Schüsse trotzdem ausgeführt.

c) Steht es nach Punkt a) noch immer unentschieden, muss jeder im Kader befindliche Spieler eines jeden Teams, der noch nicht geschossen hat, nach den Regeln eines normalen Elferschießens antreten, jeder genau zweimal. Die Reihenfolge der Schützen bestimmt sich aufsteigend nach ihrem Ohrendurchmesser, der vom Schiri in Gegenwart zweier Notare zu ermitteln ist.

d) Sollte auch Punkt c) nicht zu einer Entscheidung führen, müssen die Zeugwarte der beiden Teams ein Lattenschießen von der Strafraumgrenze durchführen; Nachtreffer sind zulässig. Das Tor, auf das geschossen wird, bestimmt der Schiri, der sich hierzu mit geschlossenen Augen fünfunddreißigmal auf dem Anstoßpunkt im Kreis zu drehen und anschließend mit dem rechten Zeigefinger auf eine Stelle zu zeigen hat. Auf das Tor, welches dieser Stelle näher liegt, wird nicht geschossen; dem Schiri ist aber das Gegenteil weiszumachen.

3. Die so ermittelten 16 Sieger sind für die EM qualifiziert. Von den übrigen 16 Teams scheiden die beiden aus, deren Quotient aus Einwürfen und Eckbällen in der Vierten Runde der größte war; bei fünf Teams wird jedoch per Los bestimmt, dass dieser Quotient in seinen Kehrwert umgewandelt werde. Bei Gleichheit findet das unter Nr. 2 genannte Elfmeterschießen Anwendung.

C. Das Turnier

I. Im ersten Schritt werden aus den Teilnehmern sechs Fünfergruppen im Modus Jeder gegen Jeden gebildet, der Erste und der Zweite einer Gruppe kommen weiter. Eventuelle hierfür maßgebliche Entscheidungen werden durch das Torwandschießen, welches noch aus der Quali bekannt ist, getroffen. Eine der Fünfergruppen wird verschoben, aber nicht nach der Würfeltaktik, sondern durch simples Umdrehen der kompletten Konstellation.

II. Die beiden besten Gruppendritten kommen ebenfalls direkt weiter; von den vier übrigen kommt derjenige mit den wenigsten Gelben Karten weiter, die restlichen drei veranstalten ein Ein-Tages-Turnier im Sinne der Ersten Runde der Quali; dies gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Hauptstadt des als erstes qualifizierten Landes eine Stadt im Gastgeberland mit weniger als 10.000 Einwohnern tritt, die der UEFA-Präsident unanfechtbar festlegt. Der Sieger dieses Turniers ist der 16. und letzte Teilnehmer, der in der EM verbleibt. Etwaige nötige Entscheidungen werden an der Theke ausgefochten.

III. Die 16 noch vorhandenen Nationalteams tragen das Turnier ganz normal in Achtel- Viertel- und Halbfinals aus, denen das Finale nachfolgt. Für diese Runden gelten die Regeln mit folgenden Bestimmungen:

1. Anstelle eines einmaligen Duells finden zwei derselben statt; die Auswärtsstorregel gilt nicht. Bei Gleichheit wird dem zweiten Spiel eine Verlängerung nachgeschaltet, deren Länge sich aus 2 x (Einwohnerzahl des flächengrößeren Staates/EWZ des kleineren)² Minuten ergibt; in der Halbzeit ist der Gang zur Toilette unzulässig.

2. Für das Elfmeterschießen, welches sich in der Regel unmittelbar an die Verlängerung anschließt, gelten die Bestimmungen der Vierten Qualifikationsrunde.

3. Der Schiri kann festlegen, dass abweichend von Nr. 2 das Elfmeterschießen später erfolgen soll, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere einer Überlänge der Verlängerung, angemessen erscheint. Er hat vor dieser Entscheidung fünf Gläser Rotwein zu konsumieren; bei Vorliegen besonderer Umstände kann der UEFA-Präsident ihm auf Antrag den Konsum einer vergleichbaren Menge eines anderen alkoholischen Getränks gestatten; dies muss notiert und begründet werden.




:mahnen:
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