Vuvuzela Trötenthread

The Brain

Kardinal
■ Um Lärm zu vermeiden, hat gegenseitige Rücksichtnahme Vorrang. Lärmintensive Arbeiten sollten nur an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten (also von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr) durchgeführt werden.

■ Bei einem durchschnittliche Lärmpegel von 85 Dezibel am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber einen Gehörschutz zur Verfügung stellen, ab 90 Dezibel ist dieser auch unbedingt zu tragen.

■ Bei permanenter Lärmbelästigung können Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die Paragraphen 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches bieten eine Handhabe für Ansprüche vor dem Zivilgericht. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen werden nach Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geahndet.

■ Wenn der Lärmstörer gegen bestehende Gesetze und Vorschriften verstößt, muss die zuständige Behörde tätig werden. Tut sie das nicht, kann man Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
 

Kerpinho

FL-Pate
Teammitglied
Mein Neffe hat vor wenigen Tagen eine von meinem Vater bekommen...

Ich stimme Sky zu 100% zu!

Aber...

...wartet erst einmal die WM ab:frown:...
 

CouchCoach

Meister Fan
Oder ich sing im Garten die ganze Zeit die Deutsche Nationalhymne und lass mich kräftig zulaufen. Ach ja ich hab jetzt übrigens meinen Jahresurlaub....Prost
 
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