Nicht unbedingt, der EuGH, der ja wohl zuständig wäre, ist nicht mit dem BVerfG zu vergleichen und kann meines Wissens durchaus zügig bestimmte Klagen abarbeiten. Sofern eine Klage im Falle von Roberto Heras zulässig wäre, wäre sicherlich auch die Begründetheit innerhalb seiner 2-Jahres-Sperre festzustellen.
Dass Heras weiterhin behauptet, unschuldig zu sein, ist zwar sein Recht, aber in meinen Augen genauso verachtenswert wie bei den 90 % der erwischten Sportler, die Gleiches von sich behaupten...unabhängig davon, dass auch das Gros der bisher nicht erwischten Spitzensportler aus dem Kraft- und Ausdauerberich genauso verfahren mag...wenn man so dumm ist, sich erwischen zu lassen, dann muss man auch dazu stehen. Meine Meinung.