Quelle: dpa
Prozess gegen Ex-Führung des 1. FC Kaiserslautern eröffnet
Mit der Befragung von Zeugen ist am
Mittwoch vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess gegen die
ehemalige Führung des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern
eröffnet worden. Die Chefetage des Clubs um den Vorstandsvorsitzenden
René C. Jäggi hat den ehemaligen FCK-Boss Jürgen Friedrich, Ex-
Vorstandsmitglied Gerhard Herzog und den ehemaligen
Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann auf Schadenersatz in
Höhe von 521 239 Euro verklagt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Ex-Führung
des Vereins Verträge mit Spielern über die Veräußerung von
Persönlichkeitsrechten absichtlich nicht bei der Lizenzierung durch
die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgelegt hatte. Die DFL hatte den
Club wegen dieser Verstöße gegen die Lizenzordnung mit einer Geldbuße
von 125 000 Euro und drei Punkten Abzug in der vergangenen Saison
bestraft.
Die Bewertung des Landgerichts könnte über den voraussichtlich
sechs bis zwölf Monate dauernden Prozesse hinaus Bedeutung
erlangen, da sich das frühere Führungs-Trio demnächst auch noch wegen
des Verdachts der Untreue und Steuerhinterziehung in Höhe von 5,1
Millionen Euro verantworten muss. In diesem Fall verlangt der 1. FC
Kaiserslautern 2,25 Millionen Euro Schadenersatz. Wegen verdeckter
Lohnzahlungen hatten die Pfälzer im Vorjahr 8,9 Millionen Euro
Steuernachzahlungen an das Finanzamt Kaiserslautern leisten müssen.
Prozess gegen Ex-Führung des 1. FC Kaiserslautern eröffnet
Mit der Befragung von Zeugen ist am
Mittwoch vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess gegen die
ehemalige Führung des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern
eröffnet worden. Die Chefetage des Clubs um den Vorstandsvorsitzenden
René C. Jäggi hat den ehemaligen FCK-Boss Jürgen Friedrich, Ex-
Vorstandsmitglied Gerhard Herzog und den ehemaligen
Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann auf Schadenersatz in
Höhe von 521 239 Euro verklagt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Ex-Führung
des Vereins Verträge mit Spielern über die Veräußerung von
Persönlichkeitsrechten absichtlich nicht bei der Lizenzierung durch
die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgelegt hatte. Die DFL hatte den
Club wegen dieser Verstöße gegen die Lizenzordnung mit einer Geldbuße
von 125 000 Euro und drei Punkten Abzug in der vergangenen Saison
bestraft.
Die Bewertung des Landgerichts könnte über den voraussichtlich
sechs bis zwölf Monate dauernden Prozesse hinaus Bedeutung
erlangen, da sich das frühere Führungs-Trio demnächst auch noch wegen
des Verdachts der Untreue und Steuerhinterziehung in Höhe von 5,1
Millionen Euro verantworten muss. In diesem Fall verlangt der 1. FC
Kaiserslautern 2,25 Millionen Euro Schadenersatz. Wegen verdeckter
Lohnzahlungen hatten die Pfälzer im Vorjahr 8,9 Millionen Euro
Steuernachzahlungen an das Finanzamt Kaiserslautern leisten müssen.