Also gut, folgender Vorschlag:
Um die kriminelle Energie der Ü-Eier in vernunftgesteuerte Hände zu legen, schlage ich vor, die Ü-Eier an die FSK12 Kiste von Kinofilmen, Kauf- und Leih-DVD zu knüpfen. Die Preise für die Filme, egal ob im Kino oder in der Videothek wären entsprechend zu erhöhen (wird eh alles teurer - macht hier och nüscht mehr).
Schokoladen- und Sammelwütige stürmen die Kinosäle und Videotheken, die Ü-Ei Produktion muss nicht gedrosselt werden, da die Zielgruppe der unter 12jährigen zwar wegfällt, aber oberhalb das Ü-Ei als Zwangsbeigabe mit dem Hauptprodukt über die Theke geht, was mindestens als Kompensation ins Gewicht fällt.
Die darbende Branche der Filmvorführer und -verleiher wird a tergo gestützt und die Gefahr ist gebannt, da einem 12jährigen zugetraut werden muss, die Plastikhalbschalen nicht bewusst verspeisen zu wollen.
Im Zuge dieser Regelungen ist im noch zu erstellenden Ü-Ei-Abgabegesetz (ÜEAG) ebenfalls zu regeln, dass die Abgabe via Internet ausgeschlossen bleiben muss, um hier Missbrauch zu unterbinden.
In der das Gesetz ergänzenden Ü-Ei-Durchführungsverordnung (ÜEDV) sollte verankert werden, dass Eltern die mit unter 12jährigen einen Kinofilm ab 12 besuchen, die volle Verantwortung für die sachgerechte Verabreichung des Ü-Ei an das mitgeführte Kind übernehmen. Der Kinobetreiben wird durch Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Vordruck Ü01 aus der Haftung entlassen.