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Dortmund (rpo). Rechtsanwalt Klaus Rotter hat angekündigt, als Konsequenz aus der bedrohlichen Finanzlage von Borussia Dortmund Strafanzeige gegen den ehemaligen Klubpräsidenten und Geschäftsführer Gerd Niebaum, den amtierenden Geschäftsführer Michael Meier und weitere Verantwortliche der Gesellschaft zu stellen.
"Wir gehen in höchstem Maße davon aus, dass die beiden Geschäftsführer Michael Meier und Gerd Niebaum bereits in den vergangenen Monaten wesentliche Aspekte der katastrophalen BVB-Finanzmisere per Ad-hoc hätten kommunizieren müssen", erklärte der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwalt Klaus Rotter, und fügte hinzu: "Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Verein mit seiner fast hundertjährigen Tradition nun in eine solche Schieflage gekommen ist. Aber es ist nun höchste Zeit für die Aktionäre, sich effektiv gegen die unsauberen Praktiken der Geschäftsführung zu wehren."
Konkret vermutet Rotter einen Kapitalanlagebetrug beim Dortmunder Börsengang im Oktober 2000. Der BVB hatte vorher seine Sportartikelmarke gool.de für 20 Millionen Euro an den Kölner Versichungskonzern Gerling verkauft. Der Klub hat im Börsenprospekt allerdings verschwiegen, dass beiden Seiten eine Ausstiegsmöglichkeit ab dem 30. Juni 2005 gewährt wird. Im Prospekt wird nur eine Ausstiegsoption für den BVB erwähnt.
Mitteilung bewusst unterlassen
"Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte an den Gerling-Konzern im Börsenprospekt bewusst unterlassen wurde. Das Wahlrecht von Borussia Dortmund, die Marke gool.de zurückzukaufen, wurde zwar im Börsenprospekt dezidiert erwähnt. Die wirtschaftlich außerordentlich bedeutsame Kaufpreisverpflichtung gegenüber Gerling, diese Marke für 20 Millionen Euro zurückkaufen zu müsdsen oder bei etwaiger Nichterfüllung wesentliche Markenrechte und damit ein ganz wesentliches Kerngeschäft zu verlieren, blieb hingegen vollkommen unerwähnt", sagte Rotter.
2004 in die Aktie eingestiegen seien, könnten dem Anwalt zufolge künftig einen Schadenersatz geltend machen.
"Wir gehen in höchstem Maße davon aus, dass die beiden Geschäftsführer Michael Meier und Gerd Niebaum bereits in den vergangenen Monaten wesentliche Aspekte der katastrophalen BVB-Finanzmisere per Ad-hoc hätten kommunizieren müssen", erklärte der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwalt Klaus Rotter, und fügte hinzu: "Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Verein mit seiner fast hundertjährigen Tradition nun in eine solche Schieflage gekommen ist. Aber es ist nun höchste Zeit für die Aktionäre, sich effektiv gegen die unsauberen Praktiken der Geschäftsführung zu wehren."
Konkret vermutet Rotter einen Kapitalanlagebetrug beim Dortmunder Börsengang im Oktober 2000. Der BVB hatte vorher seine Sportartikelmarke gool.de für 20 Millionen Euro an den Kölner Versichungskonzern Gerling verkauft. Der Klub hat im Börsenprospekt allerdings verschwiegen, dass beiden Seiten eine Ausstiegsmöglichkeit ab dem 30. Juni 2005 gewährt wird. Im Prospekt wird nur eine Ausstiegsoption für den BVB erwähnt.
Mitteilung bewusst unterlassen
"Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte an den Gerling-Konzern im Börsenprospekt bewusst unterlassen wurde. Das Wahlrecht von Borussia Dortmund, die Marke gool.de zurückzukaufen, wurde zwar im Börsenprospekt dezidiert erwähnt. Die wirtschaftlich außerordentlich bedeutsame Kaufpreisverpflichtung gegenüber Gerling, diese Marke für 20 Millionen Euro zurückkaufen zu müsdsen oder bei etwaiger Nichterfüllung wesentliche Markenrechte und damit ein ganz wesentliches Kerngeschäft zu verlieren, blieb hingegen vollkommen unerwähnt", sagte Rotter.
2004 in die Aktie eingestiegen seien, könnten dem Anwalt zufolge künftig einen Schadenersatz geltend machen.