baerwurz
Mitglied
Und jetzt mal was dazu, wie der BvB die 150 Mios Miese ausgleichen will. Zitat aus "Schwatzgelb":
"Wenn die Kinderfahne zum Problemfall wird
(Thomas) Wir dachten zunächst an ein Fake, als einer unserer User im Forum von einer Forderung der Kanzlei Niebaum im Namen des BVB an einen seiner Bekannten, wegen des Verkaufes einer Fahne bei Ebay berichtete. Als uns dann alle Unterlagen dazu vorlagen, war die Bestürzung im ersten Moment groß.
Das "Korpus Konflikti"
Die Geschichte: Ein Kind von 10 Jahren kauft sich 1995 auf dem Hamburger Dom (großer Jahrmarkt) als junger Fan der Borussia eine BVB-Fahne. Nachdem sie mit ihm einige Schlachten im Stadion geschlagen hat, mag er sie nicht mehr und trennt sich über Ebay im August 2004, mittlerweile 19 Jahre alt von seinem Stück. Er findet einen Käufer, der 6,50 Euro dafür zahlt. Soweit so gut.
Kurz darauf erhält er von Ebay eine Mail, in der er informiert wird: „dass Ihr Angebot auf Anforderung der Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A., einer Teilnehmerin des eBay VeRI-Programms (Verifizierter Rechteinhaber Programm), aus unserer Datenbank entfernt wurde.“ Er machte sich weiter keine Gedanken darum, da für ihn ja der Deal abgeschlossen war und er und der Käufer zufrieden waren.
Dann einige Zeit später flatterte ihm ein Schreiben der Anwaltskanzlei Niebaum ins Haus. Dort wurde ihm vorgeworfen, dass er mit dem Verkauf der Fahne „nichtlizensierte Merchandisingartikel“ vertrieben hat, was gegen §14 Markengesetz, sowie gegen §1 des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Er wurde weiter aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, die jeden weiteren Fall bei Zuwiderhandlung mit 5100 Euro belegt ist. Der Geschäftswert wurde auf 25000 Euro festgesetzt, so dass er die beigefügte Kostenrechnung von 911,80 Euro zu begleichen hätte.
Durch einen Freund bat er in unserem Forum um Hilfe und wir gingen dem Fall auf den Grund. Zunächst kontaktierten wir den BVB. In der Merchandisingabteilung schaut man bei Ebay gerne einmal nach gefälschten Artikeln. Dort fiel auch die Fahne aus diesem Fall auf. Die Experten sahen sofort, dass es sich um eine Fälschung handelte. Im Gespräch gab man an, dass der normale Weg in solchen Angelegenheiten wie folgt abläuft. Man weist Ebay an, die betreffenden Auktionen zu löschen und gibt die weiteren Vorgänge in die Hände der Kanzlei Niebaum, die so wurde uns gesagt, „den Vorgang weiter genau überprüft.“
Schwere Geschütze
Nächster Schritt war nun der Anruf in der Kanzlei Niebaum. Der Unterzeichner des Briefes an den Fahnenverkäufer, Herr Rechtsanwalt Dr. Igwecks, hatte den Anruf fast schon erwartet. Eine Dortmunder Zeitung hatte auch von der Geschichte gelesen und bereits nachgefragt. Mit der Sache konfrontiert gab Herr Dr. Igwecks folgendes an: „Fakt ist, dass hier ein Verstoß gegen Markenrecht vorliegt. Die Fahne ist gefälscht das ist nun einmal so“. Weiter sagte er, dass die Größenordnung von außen gar nicht abzuschätzen sei. Hat der Verkäufer mehrere Ebayaccounts, über die er vielleicht in großem Stil gegen das geltende Recht verstößt, alles das ist nicht ersichtlich. Daher auch der hohe Geschäftswert, der mit 25000 Euro angesetzt wurde und aus dem sich die beigefügte Kostenrechnung von mehr als 900 Euro ergibt. Da gäbe es auch ganz andere Zahlen. In einem ähnlichen Fall verhandelte das Landgericht Bochum einmal über einen Wert von 50000 Euro.
Er verteidigte die Holzhammermethode damit, dass sich die großen Fische von lieb gemeinten Anschreiben nicht Beeindrucken lassen würden. In diesem Fall handelt es sich aber nach unserer Ansicht um einen ganz kleinen Fisch und auch dafür hat Dr. Igwecks ein Argument parat: „Wenn uns jemand nachweislich belegen kann, dass es sich um einen einmaligen Privatverkauf handelt und wir kommen nach nochmaliger Prüfung auch zu diesem Ergebnis, werden wir die Sache nicht weiter verfolgen..“ Insgesamt ginge es hier auch nicht darum, dass sich der BVB mit solchen Aktionen die Taschen voll machen will. Der ausufernde Handel, besonders auf Ebay müsse einfach eingeschränkt werden, um finanziellen Schaden abzuwenden und Arbeitsplätze zu erhalten.
Was heißt das nun aber in unserem konkreten Fall? „Der junge Mann soll sich bei uns melden und alles so erklären, wie er es Ihnen gesagt hat.“ Zum Schluss gab er aber noch zu Bedenken: Jeder solle sich darüber im Klaren sein, ob der Artikel, den er aus dem Programm vom BVB erwirbt auch ein originales Teil ist. Das Stricken eines schwarzgelben Pullovers für einen Teddybären mit BVB-Emblem ist zwar vielleicht niedlich, aber wenn er zum Verkauf angeboten wird, kann er schnell zu ähnlichen Situationen führen.
Niebaum und Niebaum
Der komische Nachgeschmack, dass hier gewollt oder ungewollt auf Spatzen geschossen wurde bleibt und auch die Stirnfalte aufgrund der Tatsache, dass der BVB mit dem Präsidenten Niebaum eine Kanzlei zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt hat, deren Kopf ebenfalls Niebaum heißt."
"Wenn die Kinderfahne zum Problemfall wird
(Thomas) Wir dachten zunächst an ein Fake, als einer unserer User im Forum von einer Forderung der Kanzlei Niebaum im Namen des BVB an einen seiner Bekannten, wegen des Verkaufes einer Fahne bei Ebay berichtete. Als uns dann alle Unterlagen dazu vorlagen, war die Bestürzung im ersten Moment groß.
Das "Korpus Konflikti"
Die Geschichte: Ein Kind von 10 Jahren kauft sich 1995 auf dem Hamburger Dom (großer Jahrmarkt) als junger Fan der Borussia eine BVB-Fahne. Nachdem sie mit ihm einige Schlachten im Stadion geschlagen hat, mag er sie nicht mehr und trennt sich über Ebay im August 2004, mittlerweile 19 Jahre alt von seinem Stück. Er findet einen Käufer, der 6,50 Euro dafür zahlt. Soweit so gut.
Kurz darauf erhält er von Ebay eine Mail, in der er informiert wird: „dass Ihr Angebot auf Anforderung der Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A., einer Teilnehmerin des eBay VeRI-Programms (Verifizierter Rechteinhaber Programm), aus unserer Datenbank entfernt wurde.“ Er machte sich weiter keine Gedanken darum, da für ihn ja der Deal abgeschlossen war und er und der Käufer zufrieden waren.
Dann einige Zeit später flatterte ihm ein Schreiben der Anwaltskanzlei Niebaum ins Haus. Dort wurde ihm vorgeworfen, dass er mit dem Verkauf der Fahne „nichtlizensierte Merchandisingartikel“ vertrieben hat, was gegen §14 Markengesetz, sowie gegen §1 des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Er wurde weiter aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, die jeden weiteren Fall bei Zuwiderhandlung mit 5100 Euro belegt ist. Der Geschäftswert wurde auf 25000 Euro festgesetzt, so dass er die beigefügte Kostenrechnung von 911,80 Euro zu begleichen hätte.
Durch einen Freund bat er in unserem Forum um Hilfe und wir gingen dem Fall auf den Grund. Zunächst kontaktierten wir den BVB. In der Merchandisingabteilung schaut man bei Ebay gerne einmal nach gefälschten Artikeln. Dort fiel auch die Fahne aus diesem Fall auf. Die Experten sahen sofort, dass es sich um eine Fälschung handelte. Im Gespräch gab man an, dass der normale Weg in solchen Angelegenheiten wie folgt abläuft. Man weist Ebay an, die betreffenden Auktionen zu löschen und gibt die weiteren Vorgänge in die Hände der Kanzlei Niebaum, die so wurde uns gesagt, „den Vorgang weiter genau überprüft.“
Schwere Geschütze
Nächster Schritt war nun der Anruf in der Kanzlei Niebaum. Der Unterzeichner des Briefes an den Fahnenverkäufer, Herr Rechtsanwalt Dr. Igwecks, hatte den Anruf fast schon erwartet. Eine Dortmunder Zeitung hatte auch von der Geschichte gelesen und bereits nachgefragt. Mit der Sache konfrontiert gab Herr Dr. Igwecks folgendes an: „Fakt ist, dass hier ein Verstoß gegen Markenrecht vorliegt. Die Fahne ist gefälscht das ist nun einmal so“. Weiter sagte er, dass die Größenordnung von außen gar nicht abzuschätzen sei. Hat der Verkäufer mehrere Ebayaccounts, über die er vielleicht in großem Stil gegen das geltende Recht verstößt, alles das ist nicht ersichtlich. Daher auch der hohe Geschäftswert, der mit 25000 Euro angesetzt wurde und aus dem sich die beigefügte Kostenrechnung von mehr als 900 Euro ergibt. Da gäbe es auch ganz andere Zahlen. In einem ähnlichen Fall verhandelte das Landgericht Bochum einmal über einen Wert von 50000 Euro.
Er verteidigte die Holzhammermethode damit, dass sich die großen Fische von lieb gemeinten Anschreiben nicht Beeindrucken lassen würden. In diesem Fall handelt es sich aber nach unserer Ansicht um einen ganz kleinen Fisch und auch dafür hat Dr. Igwecks ein Argument parat: „Wenn uns jemand nachweislich belegen kann, dass es sich um einen einmaligen Privatverkauf handelt und wir kommen nach nochmaliger Prüfung auch zu diesem Ergebnis, werden wir die Sache nicht weiter verfolgen..“ Insgesamt ginge es hier auch nicht darum, dass sich der BVB mit solchen Aktionen die Taschen voll machen will. Der ausufernde Handel, besonders auf Ebay müsse einfach eingeschränkt werden, um finanziellen Schaden abzuwenden und Arbeitsplätze zu erhalten.
Was heißt das nun aber in unserem konkreten Fall? „Der junge Mann soll sich bei uns melden und alles so erklären, wie er es Ihnen gesagt hat.“ Zum Schluss gab er aber noch zu Bedenken: Jeder solle sich darüber im Klaren sein, ob der Artikel, den er aus dem Programm vom BVB erwirbt auch ein originales Teil ist. Das Stricken eines schwarzgelben Pullovers für einen Teddybären mit BVB-Emblem ist zwar vielleicht niedlich, aber wenn er zum Verkauf angeboten wird, kann er schnell zu ähnlichen Situationen führen.
Niebaum und Niebaum
Der komische Nachgeschmack, dass hier gewollt oder ungewollt auf Spatzen geschossen wurde bleibt und auch die Stirnfalte aufgrund der Tatsache, dass der BVB mit dem Präsidenten Niebaum eine Kanzlei zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt hat, deren Kopf ebenfalls Niebaum heißt."