Ausländerbegrenzung vor dem Aus?

der_kalich

++[EDELMÜLLPOSTER]++
Ich kapiere einfach nicht, was da rechtswidrig sein soll. Das EU-Buerger innerhalb der EU da arbeiten duerfen wo sie wollen, liegt auf der Hand und ist mir klar... Aber der Rest? Es heisst doch schlieslich DEUTSCHE Bundesliga und ned irgendwie Multikulti-Liga... Kann das nicht nachvollziehen... :suspekt:
 

jokie

Bekanntes Mitglied
Das liegt einfach daran, dass die EU mit diversen Ländern Abkommen geschlossen hat, die vorsieht, Arbeitnehmer aus diesen, EU-Arbeitnehmern gleichzustellen. Siehe auch letzten Abschnitt des Spiegelartikels.

Da wird wohl nix zu mchen sein.
 

RomanAbramovich

pontificis wurstici
Drum bastelt die UEFA ja auch an einer Alternativlösung, die als entscheidendes Kriterium den Ort der Ausbildung vorsieht... das müßte dann eigentlich weitgehend kugelsicher sein.
 

Kurz-de-Borussia

Dortmunder.
na ja so schlimm wirds nicht werden. Welcher Verein hat den ernsthafte Engpässe durch die Nicht-EU-Ausländer Regelung?

Da ja mittlerweile jede "Ansammlung von Land und Leute in den Grenzen Europas (und bald wohl auch noch Asiens :schimpf: )" in der EU vertreten ist (u.a. Bayern) sind die nationalen Ligen mit Ausländern eh schon überfüllt. Und Amerikanisch Samoa zeigt uns mit seinen 75:0 Niederlagen gegen Australien auch immer wieder, dass es außerhalb von Südamerika, Afrika und Europa nur bedingt gute Fußballer gibt :zwinker3:
 

die bunte Kuh

unbefleckte Erkenntnis
Außerdem laufen notfalls Brasilianer eh als Portugiesen, Argentinier als Italiener und der Rest Lateinamerikas als Spanier auf. :zwinker3:
 
Kurz-de-Borussia schrieb:
na ja so schlimm wirds nicht werden. Welcher Verein hat den ernsthafte Engpässe durch die Nicht-EU-Ausländer Regelung?
Bisher sicher kaum einer. Aber vielleicht wurden einfach nicht mehr Nicht-EUler verpflichtet wegen der Beschränkung. man kauft ja nicht x Brasilianer um dann welche auf der Tribüne sitzen zu haben. Zumindest diese Beschränkung fällt dann weg. Aber ich glaube kaum das eine große Nicht-EU-Ausländer-Schwemme in der Buli einsetzen wird.
 
Tja, was dachtet IHR denn wie es tendenziell weitergehen sollte in Sachen Ausländerbeschränkung?! Der Trend auf bundesweiter Ebene ausserhalb des Fußballplatzes ist gleichzusetzen mit dem der Bundesliga.
 

Vatreni

Hrvatska u srcu!
Kurz-de-Borussia schrieb:
na ja so schlimm wirds nicht werden. Welcher Verein hat den ernsthafte Engpässe durch die Nicht-EU-Ausländer Regelung?
Lyon hatte jetzt zu viele und hat deshalb Elber verbannt, Real hat Eto'o verkauft und es gab bestimmt noch mehr solcher Fälle
 

gary

Bekanntes Mitglied
mst8576 schrieb:
Aber ich glaube kaum das eine große Nicht-EU-Ausländer-Schwemme in der Buli einsetzen wird.


Glaube ich auch nicht, so eine Schwemme wie nach dem Bosman-Urteil wird es sicher nicht geben. Zumindest im Fußball.

Etliche gute Spieler aus Nicht-EU Ländern spielen ja schon jetzt in Europa und an Durchschnittsspieler gibt es schon jetzt genügend Auswahl.
Problem bei den Spielern aus Übersee ist ja auch die Eingewöhnung bzw. die Abstellung zu Auswahlteams, falls sie etwas besser sind.0

Und bei Erteilung der erforderlichen Arbeitserlaubnis gibt es ggf. noch Hintertürchen mit der man eine Schwemme durchschnittlicher Kicker aus Billiglohnländern verhindern könnte:

- durch die Beschäftigung von Ausländern dürfen sich keine nachteiligen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben

- es stehen für die Beschäftigung keine deutschen Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind, zur Verfügung

- die Ausländer werden nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen
eingestellt als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer
 
Ich sehe das Problem eher im möglichen Verschwinden der Jugendarbeit bei den Vereinen....

...Immerhin ist diese mit hohen Kosten...und auch mit Risiken verbunden (wenn der Spieler den Durchbruch net schafft oder sich zB kurz vor der "wichtigen Phase" verletzt)....

...Wenn man auf dem Markt billige Nicht-EUler kriegt...sehe ich da schwarz für Investitionen in Jugend, welche ja bisher notwendig war (ist)...gerade wegen den Beschränkungen....

Und die generellen Folgen?...
Tja...wie man ja anhand des Bosman-Urteils sehen konnte, trug diese Situation nicht zu einer Verbesserung der Finanz-Lage bei, sondern eher das Gegenteil trat ein: Die EU-Spieler wurden mit Angeboten nur so überschüttet...und die Preise, Gehälter schnellten nach oben.
Ähnliches, könnte natürlich jetzt mit den Spielern der Nicht-EU-Länder passieren...Generelle Preisexplosion !!!...

Na...¿Und ob das Gut ist?....

Eigentlich sollten sich die Vereine/Verbände mal Gedanken darüber machen gegen die EU zu klagen...."Wegen unzulässigem Eingriff in Privatgeschäfte".

Saludos...
 

Baldrick

Póg mo thóin
derMoralapostel schrieb:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,336542,00.html

sieht langsam fast danach aus. Vielleicht kann Prof. Dr. jur. Baldrick mehr zum Thema sagen :zwinker3:
Habe den Thread erst jetzt gesehen, daher eine etwas verspätete Antwort. Ganz ausschließen, daß eine solche Klage Erfolg hat, würde ich nicht, aber es sprechen wohl trotzdem gewichtige Gründe dagegen (so wird es wohl auch überwiegend gesehen).

Der Vergleich mit dem Handballspieler hinkt ein bischen. Grundlage dieser Entscheidung war das Assoziierungsabkommen der EU mit der Slowakei. Assoziierungsabkommen gibt es grundsätzlich massenhaft, weswegen man durchaus davon ausgehen kann, daß bei Gleichstellung aller Personen aus mit der EU assoziierten Staaten die Ausländerreglungen de facto leer liefen. Tatsächlich muß man aber wohl richtigerweise zwischen dem Inhalt der Assoziierung unterscheiden. Es gibt einmal Beitrittsassoziierungen, wie es mit der Slowakei bestand. Dieses sind Staaten die kurz-, mittel- oder langfristig in die EU aufgenommen werden sollen. Es gibt aber auch andere Formen der Assoziierung, nämlich vor allem mit afrikanischen Staaten in Form von Entwicklungsassoziierung und Freihandelsassoziierungen (z.B. Mercosur-Staaten in Südamerika, Brasilien, Argentinien etc.). Diese weisen einen anderen Rechtscharakter auf, weswegen die Drittwirkung der europäischen Grundfreiheiten, hier Dienstleistungsfreiheit, durchaus unterschiedlich beurteilt werden kann und wohl auch muß. Im Fall der Slowakei, wie auch Polens und anderer Beitrittsstaaten, war die Assoziierung darauf angelegt, daß diese Staaten ohnehin auf absehbare Zeit Vollmitglieder der EU werden konnte, weswegen man hier sagte, daß die Wirkung des europäischen Rechts sich teilweise bereits auf diese erstreckte, im konkreten Fall also Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürften. Einen solchen Status sollen und werden Angehörige aus Staaten mit denen etwa ein Entwicklungsassoziierungsabkommen abgeschlossen ist, z.B. Benin in Afrika, niemals bekommen. Mit anderen Worten die Klage von Staatsangehörigen aus Ländern die niemals Aufnahme in die EU erhalten sollten, haben wenig Aussicht auf Erfolg, diese Länder dürfen nach geltenden Europarecht diskriminiert werden, weswegen Ausländerklauseln zulässig sind.

So ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Der Grund weswegen das ganze noch schwieriger wird, ist da es in Art. 13 Abs. 3 AKP-EG-Partnerschaftsabkommens eine Antidiskriminierungsklausel im Zusammenhang des Abkommens mit Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifischen Raum, hier ist aber die Drittwirkung in das Verbandsrecht äußerst umstritten. Wen es wirklich interessiert verweise ich gerne auf entsprechende Literatur zum Thema.

So, genug geklugscheißert für heute...
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Baldrick schrieb:
Wen es wirklich interessiert verweise ich gerne auf entsprechende Literatur zum Thema.
ich wäre an Literatur interessiert, die mich in 2 Wochen fit macht um eine Klausur in Europarecht (Schwerpunkt Grundfreiheiten des EG-Vertrags) zu bestehen. :zwinker3:
 

Baldrick

Póg mo thóin
derMoralapostel schrieb:
ich wäre an Literatur interessiert, die mich in 2 Wochen fit macht um eine Klausur in Europarecht (Schwerpunkt Grundfreiheiten des EG-Vertrags) zu bestehen. :zwinker3:
In der Jus 2003 gab es meines Wissens eine Grundfall-Reihe zu den Grundfreiheiten...
 
B

beribert

Guest
derMoralapostel schrieb:
ich wäre an Literatur interessiert, die mich in 2 Wochen fit macht um eine Klausur in Europarecht (Schwerpunkt Grundfreiheiten des EG-Vertrags) zu bestehen. :zwinker3:


Du arme Sau studierst aber doch hoffentlich nicht Jura????

Ich musste während meines Studiums bisher 4 Scheine bei den Juristen machen und nichts hat mich mehr angeödet als das Juristengelaber!!! :mahnen:

Sorry Baldrick, aber das musste mal gesagt werden!!! :floet: :floet:


P.S.: Die Themen waren Staats-, Privat-, Kommunal- und Europarecht!!
 
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