Der geräuschlose Tod des Bankgeheimnisses

whiteman schrieb:
Weiter geht´s!

Alles für gegen den Terror... :spitze:


Bundesverfassungsgericht

Staatlicher Zugriff auf E-Mail-Daten erlaubt

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Verbindungsdaten nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, sobald der Übertragungsvorgang beendet ist.


Die Beschlagnahme der Daten bei einer Durchsuchungsaktion muss allerdings verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren.

Mit dem Urteil gab der Zweite Senat des Gerichts der Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Richterin statt. Die Staatsanwaltschaft hatte sie bezichtigt, die Medien über Ermittlungen informiert zu haben. Deshalb wurde ihre Wohnung durchsucht und dabei Handy- und Computerverbindungsdaten erhoben. Der Zweite Senat rügte die Aktion als unverhältnismäßig.

Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstieß sowohl der Durchsuchungsbeschluss als auch die Beschlagnahme gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Urteil der acht Richter des Zweiten Senats erging einstimmig.



PS: Die Abschaffung des Bankgeheimnisses war im übrigen ein Riesenerfolg... geschätzte 850 Millionen Euro wurden in den letzten zwölf Monaten ins Ausland geschafft! :spitze:

Tja... Das war wohl zu erwarten! :frown:

Und zur Geldwäsche oder der "Abschaffung" des Bankgeheimnisses: Auch das war zu erwarten, wenn einem Geldwäsche-Verdacht nicht ernthaft nachgegangen wird... :frown:
 
whiteman schrieb:
Wie meinen? Welchen Feind?

Gruss

Feind ist natuerlich wie Du bestimmt schon erahnt hast uebertrieben...
Aber Deutschland scheint immer mehr genau die Seiten eines bekannten Weltpolizisten anzunehmen, die noch vor weniger Zeit scharf kritisiert wurden...
 
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