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Dem 'Holzmichl' wird nicht mehr mit dem Tode gedroht
Einigung vor dem Leipziger Landgericht erzielt - Richter sorgt für vergnügliche Lehrstunde
Auch in Zukunft werden die Fans der Volksmusikband 'De Randfichten' auf deren Frage 'Lebt denn dr alte Holzmichl noch?' mit 'Ja, er lebt noch' antworten können: T-Shirts mit dem Slogan 'Tötet den Holzmichl' werden vom Chemnitzer Stadtmagazin '371' nicht mehr vertrieben. Darauf haben sich '371'-Herausgeber Thomas Lehmann und Simon Bergmann als Anwalt der Musiker aus dem Erzgebirge am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig geeinigt.
Die gut zweistündige Verhandlung vor der 5. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Gerulf Mende war eine skurrile und über weite Strecken vergnügliche Lehrstunde in Sachen Markenrecht. Denn ausschließlich darum ging es den 'Randfichten', wie Bergmann unterstrich: 'Es geht meinen Mandanten nicht darum, Kritik zu unterdrücken. Die Randfichten sind nicht so humorlos, wie sie oft dargestellt werden.' Die Musiker seien aber nicht bereit hinzunehmen, wenn ein für sie geschützter Begriff benutzt werde, um damit Geschäfte zu machen.
Stein des Anstoßes war die September-Ausgabe des Stadtmagazins. Dort hatte neben einer kritischen Auseinandersetzung mit der Musik der 'Randfichten' eine Anzeige für T-Shirts mit dem Aufdruck 'Tötet den Holzmichl' gestanden, auf eine Internetdomain unter toetet-den-holzmichl.de wurde verwiesen. 'Das war Satire', sagte Lehmann vor Gericht. Sein Anwalt Matthias Nienhagen forderte die Kammer auf, den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Sein Mandant habe die Markenrechte der Volksmusiker gar nicht verletzt, ihnen 'schon gar nicht etwas weggenommen'. Er habe lediglich einen allgemein gebräuchlichen Begriff benutzt, der sicher nicht zu schützen sei.
Doch Richter Mende wies darauf hin, dass Nienhagen da durchaus im Unrecht sein könnte. Eine Verwechslungsgefahr sei auch dann gegeben, wenn man den mundartlichen Ausdruck 'Holzmichl' um ein 'e' erweitere, wie Lehmann dies schließlich getan hatte. Der Schutz allgemein gebräuchlicher Begriffe im Markenrecht und im Marketing sei nicht unüblich, erklärte Mende, da gebe es die verrücktesten Sachen. 'Sie können die Bezeichnung Taschentücher für Schwermaschinen eintragen lassen, und dann darf niemand anderes unter dieser Bezeichnung Schwermaschinen verkaufen', sagte der Richter.
Dass die 'Randfichten' und ihre Kultfigur mit 'Holzmichl' tatsächlich einen Begriff mit Leben gefüllt haben, wurde auch im Gerichtssaal deutlich. In den Zuschauerreihen saßen Renate und Holger Rosenkel, die T-Shirts mit dem Refrain 'Lebt denn dr alte Holzmichl noch' und auf der Rückseite 'Ja, er lebt noch' trugen. 'Der Holzmichl darf nicht sterben', meinten Mutter und Sohn Rosenkel. Sie seien große Fans des Volksmusiktrios, führen zu jedem Konzert in der Nähe und seien im Besitz sämtlicher Fanartikel. Für sie war der Tötungsaufruf ganz offensichtlich keine Satire.
Ganz anders sah das Mario Forberg, der in Chemnitz eine Szenekneipe betreibt und zur Unterstützung der Magazinmacher nach Leipzig gereist war. 'Im Frühjahr und Sommer sind doch schon Postkarten mit der Aufschrift 'Tötet den Holzmichl' verteilt worden', berichtete er. Erst als dann die T-Shirts angeboten worden seien, hätten die 'Randfichten' überhaupt reagiert. Und durch den dann ausgelösten 'Medienrummel' sei die Nachfrage nach den T-Shirts richtig geweckt worden.
Mit dem Vergleich vor dem Leipziger Gericht ist es mit den Aufrufen zur Eliminierung der erzgebirgischen Kultfigur nun vorbei. Weder dürfen die T-Shirts weiterhin angeboten und beworben werden, noch darf Lehmann den umstrittenen Slogan auf anderen Artikeln wie Schlüsselanhängern oder Basecaps in Verkehr bringen. Auch die 300 Kunden, die bereits ein Shirt bei ihm bestellt hatten, darf er nicht mehr beliefern. Auch eine von der mundartlichen Schreibweise abweichende Variante wie 'Tötet den Holzmichel' ist untersagt. Dies gilt auch für die Internetdomain, die er schnellstens stilllegen lassen muss.
Im Gegenzug sicherte der Randfichten-Anwalt dem Stadtmagazin-Macher zu, dass seine Mandanten nicht dagegen einschreiten würden, wenn er den Slogan in redaktionellen Beiträgen in '371' weiter verwende. Überhaupt sei die Band nicht daran interessiert, ihre Verfahrensgegner 'platt zu machen'. Deshalb erklärten sie sich auch damit einverstanden, dass die Kosten des Verfahrens auf beide Parteien verteilt würden, sie ihre eigenen Auslagen selbst zu tragen bereit seien. Der Vergleich beinhaltet aber auch eine Androhung: Sollte Lehmann gegen die Verbote verstoßen, müsste er eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro an die Mozart-Gesellschaft in Chemnitz zahlen. 'Wenigstens etwas mit Musik', kommentierte Lehmann trocken.
(N24.de, AP)
Einigung vor dem Leipziger Landgericht erzielt - Richter sorgt für vergnügliche Lehrstunde
Auch in Zukunft werden die Fans der Volksmusikband 'De Randfichten' auf deren Frage 'Lebt denn dr alte Holzmichl noch?' mit 'Ja, er lebt noch' antworten können: T-Shirts mit dem Slogan 'Tötet den Holzmichl' werden vom Chemnitzer Stadtmagazin '371' nicht mehr vertrieben. Darauf haben sich '371'-Herausgeber Thomas Lehmann und Simon Bergmann als Anwalt der Musiker aus dem Erzgebirge am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig geeinigt.
Die gut zweistündige Verhandlung vor der 5. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Gerulf Mende war eine skurrile und über weite Strecken vergnügliche Lehrstunde in Sachen Markenrecht. Denn ausschließlich darum ging es den 'Randfichten', wie Bergmann unterstrich: 'Es geht meinen Mandanten nicht darum, Kritik zu unterdrücken. Die Randfichten sind nicht so humorlos, wie sie oft dargestellt werden.' Die Musiker seien aber nicht bereit hinzunehmen, wenn ein für sie geschützter Begriff benutzt werde, um damit Geschäfte zu machen.
Stein des Anstoßes war die September-Ausgabe des Stadtmagazins. Dort hatte neben einer kritischen Auseinandersetzung mit der Musik der 'Randfichten' eine Anzeige für T-Shirts mit dem Aufdruck 'Tötet den Holzmichl' gestanden, auf eine Internetdomain unter toetet-den-holzmichl.de wurde verwiesen. 'Das war Satire', sagte Lehmann vor Gericht. Sein Anwalt Matthias Nienhagen forderte die Kammer auf, den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Sein Mandant habe die Markenrechte der Volksmusiker gar nicht verletzt, ihnen 'schon gar nicht etwas weggenommen'. Er habe lediglich einen allgemein gebräuchlichen Begriff benutzt, der sicher nicht zu schützen sei.
Doch Richter Mende wies darauf hin, dass Nienhagen da durchaus im Unrecht sein könnte. Eine Verwechslungsgefahr sei auch dann gegeben, wenn man den mundartlichen Ausdruck 'Holzmichl' um ein 'e' erweitere, wie Lehmann dies schließlich getan hatte. Der Schutz allgemein gebräuchlicher Begriffe im Markenrecht und im Marketing sei nicht unüblich, erklärte Mende, da gebe es die verrücktesten Sachen. 'Sie können die Bezeichnung Taschentücher für Schwermaschinen eintragen lassen, und dann darf niemand anderes unter dieser Bezeichnung Schwermaschinen verkaufen', sagte der Richter.
Dass die 'Randfichten' und ihre Kultfigur mit 'Holzmichl' tatsächlich einen Begriff mit Leben gefüllt haben, wurde auch im Gerichtssaal deutlich. In den Zuschauerreihen saßen Renate und Holger Rosenkel, die T-Shirts mit dem Refrain 'Lebt denn dr alte Holzmichl noch' und auf der Rückseite 'Ja, er lebt noch' trugen. 'Der Holzmichl darf nicht sterben', meinten Mutter und Sohn Rosenkel. Sie seien große Fans des Volksmusiktrios, führen zu jedem Konzert in der Nähe und seien im Besitz sämtlicher Fanartikel. Für sie war der Tötungsaufruf ganz offensichtlich keine Satire.
Ganz anders sah das Mario Forberg, der in Chemnitz eine Szenekneipe betreibt und zur Unterstützung der Magazinmacher nach Leipzig gereist war. 'Im Frühjahr und Sommer sind doch schon Postkarten mit der Aufschrift 'Tötet den Holzmichl' verteilt worden', berichtete er. Erst als dann die T-Shirts angeboten worden seien, hätten die 'Randfichten' überhaupt reagiert. Und durch den dann ausgelösten 'Medienrummel' sei die Nachfrage nach den T-Shirts richtig geweckt worden.
Mit dem Vergleich vor dem Leipziger Gericht ist es mit den Aufrufen zur Eliminierung der erzgebirgischen Kultfigur nun vorbei. Weder dürfen die T-Shirts weiterhin angeboten und beworben werden, noch darf Lehmann den umstrittenen Slogan auf anderen Artikeln wie Schlüsselanhängern oder Basecaps in Verkehr bringen. Auch die 300 Kunden, die bereits ein Shirt bei ihm bestellt hatten, darf er nicht mehr beliefern. Auch eine von der mundartlichen Schreibweise abweichende Variante wie 'Tötet den Holzmichel' ist untersagt. Dies gilt auch für die Internetdomain, die er schnellstens stilllegen lassen muss.
Im Gegenzug sicherte der Randfichten-Anwalt dem Stadtmagazin-Macher zu, dass seine Mandanten nicht dagegen einschreiten würden, wenn er den Slogan in redaktionellen Beiträgen in '371' weiter verwende. Überhaupt sei die Band nicht daran interessiert, ihre Verfahrensgegner 'platt zu machen'. Deshalb erklärten sie sich auch damit einverstanden, dass die Kosten des Verfahrens auf beide Parteien verteilt würden, sie ihre eigenen Auslagen selbst zu tragen bereit seien. Der Vergleich beinhaltet aber auch eine Androhung: Sollte Lehmann gegen die Verbote verstoßen, müsste er eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro an die Mozart-Gesellschaft in Chemnitz zahlen. 'Wenigstens etwas mit Musik', kommentierte Lehmann trocken.
(N24.de, AP)