Na dann. Sorry, ich finde das einfach nur albern. Ich frag dich oben doch oft genug was genau gelogen sein soll. Die Aussagen von mir oben findest du wie gesagt problemlos online, die Zitate aus dem Podcast ebenfalls. Weiter oben hatte ich einiges davon auch verlinkt.
Der einzige der hier Sachen sich hinbiegt bist doch du.
1 Hopps Anwälte legen Sperrberufung ein!
ne, das können die doch gar nicht, das kann nur die Staatsanwaltschaft.
Na die sind doch gemeint!
2 Es gab keinen Strafantrag!
mhh, doch der wird sogar im Podcast und Interview mit den Verteidigern erwähnt
"Aber nur von Hopps Anwalt!"
3 Hurensohn wird nicht strafrechtlich verfolgt
Klar wird es das - hier sind Urteile in denen dies beispielsweise geschah
Aber 'Oberförster' darf man sagen! Und außerdem zählen die nicht!
4 Nur um dies nochmal klarzustellen. Niemand belügt dich. Es gibt auch keinen Grund dafür. Genauso wenig wie es einen Grund gibt der Staatsanwaltschaft in diesem Prozess vorzuwerfen sie wären dort "Hopps Anwälte" ohne irgendwelche Begründungen für diese Behauptung aufzustellen.
Und ja - die Angeklagten haben die Rufe zugegeben. Findet sich in nahezu jeder Berichterstattung über diesen Prozess und auch in dem Interview mit einem der Angeklagten. Trotzdem Revision einzulegen ist ihr gutes Recht, ebenfalls Berufung einzulegen das Recht der Staatsanwaltschaft.
Und natürlich ist es eine interessante Rechtsfrage ob ein allgemeines "da hat es etwas gegeben, was genau und von wem ist dem betroffenen doch sicher egal" ausreicht um die Frist für einen Strafantrag zu starten oder ob dafür die genauen Vorkommnisse bekannt sein müssen. (Das Gesetz hierzu sieht vor, dass die Frist beginnt wenn der Vorfall dem betroffenen bekannt wird - ohne aber genau auszuführen was "bekannt" bedeutet)
Aber es ist sinnlos Hopp Vorwürfe zu machen nur weil die Anwälte der Verteidigung diese Frage in einer Revision erneut diskutieren wollen.
5 Und ignorieren kannst du natürlich wen du willst.
Ah auf zur Unterstellung mangels Textverständnis.
1 mehrfach bereits zuvor dargelegt wieso diese Bezeichnung zutrifft. Von dir ignoriert und mit mangelndem Wissen begründet. fehlendes Textverständnis inklusive
2 Strafantrag muss der Geschädigte persönlich stellen. Gestellt hat ihn nur der Anwalt, was nicht zulässig ist, aber hier geht. ebenfalls den Quellen zu entnehmen, von dir ignoriert und aufgrund mangelnden Wissens Teil deines Lügengebäudes.
3 Auch hier verkürzte Fassung längerer Ausführungen. Den Kontext streichen wir damit es passt. Unterste Schublade²
Mal ganz davon ab das die Aussage eine andere war und ja das macht einen ziemlichen Unterschied gegenüber deiner Variante.
4 Doch du. Mehrfach, wiederholt und vorsätzlich. Im Gegenteil werden sogar noch verschiedene Fälle vermischt damit es beim angesprochen Fall passt zur angestrebten Verteidigung. Dir ist ja jetzt noch nicht mal bewusst das es verschiedene Verhandlungen gab. Mal nimmst was von der einen mal von der anderen. Beim Thema bleibst nie, schon gar nicht beim Punkt um den es geht.
5 Kann ich leider nicht sonst würd ich dich dankenswerterweise nicht mehr sehen. Mir ist auch deine halbseiden versöhnliche Art hier völlig egal. Ich hab dich gewarnt das dieses Thema bei mir sehr nah daheim einschlägt und dich gebeten vorsichtiger zu sein bei deinen Vermutungen / Behauptungen. Das wurde gelinde gesagt völlig ignoriert und gegenteiliges war das Ergebnis. Danke dafür und auch Danke für fortgesetztes vorsätzliches verarschen.