Gericht kippt DFB-Ausbildungssystem
05. Nov 13:47
Das Landgericht Oldenburg hat die Ausbildungsentschädigungen des Deutschen Fußball-Bundes für junge Spieler für unrechtmäßig erklärt. Das System sei nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.
Das Landgericht Oldenburg hält das Ausbildungsentschädigungs-System des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für transferierte U23-Spieler mit Vertragsamateur-Status für unrechtmäßig. Nach Ansicht der Richter ist die bisherige Regelung nicht mit der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit vereinbar. Außerdem könne die Zahlung einer Entschädigung nicht erforderlich sein, da Amateur-Fußballer als Angehörige eines Vereins Mitgliedsbeiträge zahlen und ihre Ausbildung dadurch zum Teil selbst finanzierten.
Zwar gewährleiste das derzeitige System einen finanziellen Interessensausgleich zwischen den einzelnen Klubs, der zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit insbesondere der kleinen Vereine beitragen soll. Ein Eingriff in die Grundrechte der Spieler sei dadurch jedoch nicht gerechtfertigt.
Künftig wohl mehr Vertragsamateure
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde sich vermutlich die Anzahl der Vertragsamateure in naher Zukunft erheblich erhöhen, da die Klubs so der Zahlung von Ausbildungsentschädigungen entgehen.
Nach gegenwärtigem Recht muss bei einem Vertragsabschluss von U23-Spielern im Amateurbereich derzeit eine Ausbildungsentschädigung nach differenzierten Kriterien an den abgebenden Verein gezahlt werden. Mit der Regelung sollen die Klubs für gute Jugendarbeit belohnt werden.
Wilhelmshaven hat Zahlung verweigert
Das Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg war vom SV Wilhelmshaven angestrengt worden. Der Oberligist hatte sich geweigert, dem VfB Oldenburg eine Ausbildungsentschädigung für drei Spieler zu zahlen. Die Oldenburger und der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) wollen nun in die Berufung gehen. (nz)
05. Nov 13:47
Das Landgericht Oldenburg hat die Ausbildungsentschädigungen des Deutschen Fußball-Bundes für junge Spieler für unrechtmäßig erklärt. Das System sei nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.
Das Landgericht Oldenburg hält das Ausbildungsentschädigungs-System des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für transferierte U23-Spieler mit Vertragsamateur-Status für unrechtmäßig. Nach Ansicht der Richter ist die bisherige Regelung nicht mit der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit vereinbar. Außerdem könne die Zahlung einer Entschädigung nicht erforderlich sein, da Amateur-Fußballer als Angehörige eines Vereins Mitgliedsbeiträge zahlen und ihre Ausbildung dadurch zum Teil selbst finanzierten.
Zwar gewährleiste das derzeitige System einen finanziellen Interessensausgleich zwischen den einzelnen Klubs, der zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit insbesondere der kleinen Vereine beitragen soll. Ein Eingriff in die Grundrechte der Spieler sei dadurch jedoch nicht gerechtfertigt.
Künftig wohl mehr Vertragsamateure
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde sich vermutlich die Anzahl der Vertragsamateure in naher Zukunft erheblich erhöhen, da die Klubs so der Zahlung von Ausbildungsentschädigungen entgehen.
Nach gegenwärtigem Recht muss bei einem Vertragsabschluss von U23-Spielern im Amateurbereich derzeit eine Ausbildungsentschädigung nach differenzierten Kriterien an den abgebenden Verein gezahlt werden. Mit der Regelung sollen die Klubs für gute Jugendarbeit belohnt werden.
Wilhelmshaven hat Zahlung verweigert
Das Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg war vom SV Wilhelmshaven angestrengt worden. Der Oberligist hatte sich geweigert, dem VfB Oldenburg eine Ausbildungsentschädigung für drei Spieler zu zahlen. Die Oldenburger und der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) wollen nun in die Berufung gehen. (nz)