Muss ein klasse TYP sein, ein Rotweintrinker
zum Wohl
ein Winzer...
https://wirwinzer.de/weinregionen/b...MIzf-lgqKQ6gIVzEMYCh2sdwYmEAAYASAAEgItNfD_BwE
Muss ein klasse TYP sein, ein Rotweintrinker
zum Wohl
Lächerlich...Was sagt ihr denn zu den Vorwürfen von Waldhofcoach Bernhard Trares gegen den DFB?
Heutiger Ehrengast beim DFB: Die Steuerfahndung
vereinfacht: Verjährungsfrist 5 Jahre, beginnend ab Steuerbescheid. In schweren Fällen 10 Jahre.Wann verjähren denn eigentlich solche Steuergeschichten? Hier gehts ja um Vorwürfe für die Jahre 2013-2015. Und wieder mal Infront mittendrin.
vereinfacht: Verjährungsfrist 5 Jahre, beginnend ab Steuerbescheid. In schweren Fällen 10 Jahre.
Hier gibt es nichts zu sehen, bitte gehen sie weiter
vereinfacht: Verjährungsfrist 5 Jahre, beginnend ab Steuerbescheid. In schweren Fällen 10 Jahre.
Beginn doch mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Erklärung, oder?
Erklärung 2013 in 2014 abgegeben, in Hessen aber bis Ende Februar 2015 möglich. Bei Abgabe in 2014 wäre für 2012 grds Ende 2019 Schluss, es sei denn Abgane Anfang 2015, dann ist bei der 5-Jahresfrist auch 2013 aktuell noch offen.
Den Steuerbescheid gibt's ja auch nach der Abgabe.
Im Zweifel aber erst im folgenden Jahr.
Wär das maßgeblich, würde es jedes Mal viele Jahre dauern
Die Tathandlung ist die Steuererklärung, der Taterfolg tritt aber erst mit Festsetzung, sprich Steuerbescheid ein.Beginn doch mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Erklärung, oder?
Erklärung 2013 in 2014 abgegeben, in Hessen aber bis Ende Februar 2015 möglich. Bei Abgabe in 2014 wäre für 2012 grds Ende 2019 Schluss, es sei denn Abgane Anfang 2015, dann ist bei der 5-Jahresfrist auch 2013 aktuell noch offen.
Die Tathandlung ist die Steuererklärung, der Taterfolg tritt aber erst mit Festsetzung, sprich Steuerbescheid ein.