Die Machenschaften des DFB

Vatreni

Hrvatska u srcu!
Wann verjähren denn eigentlich solche Steuergeschichten? Hier gehts ja um Vorwürfe für die Jahre 2013-2015. Und wieder mal Infront mittendrin.
 

Benjamin

Bekanntes Mitglied
vereinfacht: Verjährungsfrist 5 Jahre, beginnend ab Steuerbescheid. In schweren Fällen 10 Jahre.

Beginn doch mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Erklärung, oder?

Erklärung 2013 in 2014 abgegeben, in Hessen aber bis Ende Februar 2015 möglich. Bei Abgabe in 2014 wäre für 2012 grds Ende 2019 Schluss, es sei denn Abgane Anfang 2015, dann ist bei der 5-Jahresfrist auch 2013 aktuell noch offen.
 

MRB

Aktives Mitglied
Beginn doch mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Erklärung, oder?

Erklärung 2013 in 2014 abgegeben, in Hessen aber bis Ende Februar 2015 möglich. Bei Abgabe in 2014 wäre für 2012 grds Ende 2019 Schluss, es sei denn Abgane Anfang 2015, dann ist bei der 5-Jahresfrist auch 2013 aktuell noch offen.

Den Steuerbescheid gibt's ja auch nach der Abgabe.
 

MRB

Aktives Mitglied
Im Zweifel aber erst im folgenden Jahr.
Wär das maßgeblich, würde es jedes Mal viele Jahre dauern :zwinker3:

Die Abgabefrist endet doch meist während des Jahres und nicht zum Jahresende. Insofern halte ich es entweder für unwahrscheinlich, dass Abgabe und Bescheid in unterschiedlichen Jahren datiert sind oder die Abgabe erfolgte (freiwillig) früher als nötig, was die Verjährungsfrist demnach nicht verlängern würde.
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Beginn doch mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Erklärung, oder?

Erklärung 2013 in 2014 abgegeben, in Hessen aber bis Ende Februar 2015 möglich. Bei Abgabe in 2014 wäre für 2012 grds Ende 2019 Schluss, es sei denn Abgane Anfang 2015, dann ist bei der 5-Jahresfrist auch 2013 aktuell noch offen.
Die Tathandlung ist die Steuererklärung, der Taterfolg tritt aber erst mit Festsetzung, sprich Steuerbescheid ein.
 
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