Geheime Fan-Datenbank in Bayern: 1644 Fragezeichen

Schickimicki

Mitglied
Im Freistaat Bayern wird im Geheimen eine Fan-Datenbank geführt, die nicht nur bei Politikern, Datenschützern und Juristen auf harte Kritik stößt. Dem kicker liegen Unterlagen vor.

2119451b-8140-4c5a-81cf-f0156f825613.jpeg

Auch Bayern-Fans sind im Visier: 248 der 1644 Personen sind Anhänger des Rekordmeisters. Mehr aber noch unterstützen den 1. FC Nürnberg und den TSV 1860. picture alliance / Pressefoto ULMER/Markus Ulmer


Der Name ist keineswegs Programm. Die Datenbank, die in Bayern unter dem zumindest im ersten Teil harmlos scheinenden Namen "EASy Gewalt und Sport" („EASy GS“) beim Landeskriminalamt angesiedelt ist, ist vielmehr schwere Kost für Stadiongänger, Datenschützer, Politiker und Juristen. In ihr werden seit dem 24. Januar 2020 parallel zur bundesweiten "Datei Gewalttäter Sport" (DGS) Personalien von Fußballfans gesammelt und ausgewertet. Das ergab eine schriftliche Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Katharina Schulze und Max Deisenhofer. Die entsprechenden Antworten des Innenministeriums darauf liegen dem kicker ebenso vor wie Auszüge eines Eintrags aus der Datei.

 

Werderforever

Bekanntes Mitglied
In Bayern ticken die Uhren in den Sicherheitsbehörden bekanntlich anders als im Rest der Republik.Vieles was die Polizei und Justziz dort dürfen, wäre in anderen Bundesländern undenkbar (vgl. z.B. die theoretisch unendlich mögliche Präventivhaft) Glaube kaum, das so was im anderen Bundesländern rechtlich möglich wäre bzw sich politische Mehrheiten dafür finden würden.Erschreckend, was da alles für Nichtigkeiten in der Datei aufgeführt werden:

"Und zumindest bei einigen Personen in der Datei wird neben vielen Angaben zur Person auch protokolliert, welche Spiele sie als Zuschauer besucht und wo genau sie sich im Stadion aufgehalten haben"

Da es (zumindest vor Corona) keine personalisierten Tickets gibt/gab, ist die Erhebung solcher Daten nur mittels polizeilicher Bespitzelung möglich. Anders kommt man an solche Daten nicht heran.

Geradezu gruselig finde ich diesen Teil hier: "Die Entscheidung zur Speicherung einer Person […] erfolgt nicht auf Basis eines einzelnen relevanten Sachverhalts, sondern auf Grundlage einer sogenannten Individualprognose"

"Übersetzt" heißt das doch nichts anderes, als dass da jeder drin landen kann, wenn einem Polizisten dessen nase nicht passt.Es ist also kein konkreter Anlass nötig, nicht mal der Verdacht einer Straftat oder selbst einer Ordnungswidrigkeit muss vorliegen, damit jemand erfasst wird. Das klingt nach Minority-Report.
 
In Bayern ticken die Uhren in den Sicherheitsbehörden bekanntlich anders als im Rest der Republik.Vieles was die Polizei und Justziz dort dürfen, wäre in anderen Bundesländern undenkbar (vgl. z.B. die theoretisch unendlich mögliche Präventivhaft) Glaube kaum, das so was im anderen Bundesländern rechtlich möglich wäre bzw sich politische Mehrheiten dafür finden würden.Erschreckend, was da alles für Nichtigkeiten in der Datei aufgeführt werden:

"Und zumindest bei einigen Personen in der Datei wird neben vielen Angaben zur Person auch protokolliert, welche Spiele sie als Zuschauer besucht und wo genau sie sich im Stadion aufgehalten haben"

Da es (zumindest vor Corona) keine personalisierten Tickets gibt/gab, ist die Erhebung solcher Daten nur mittels polizeilicher Bespitzelung möglich. Anders kommt man an solche Daten nicht heran.

Geradezu gruselig finde ich diesen Teil hier: "Die Entscheidung zur Speicherung einer Person […] erfolgt nicht auf Basis eines einzelnen relevanten Sachverhalts, sondern auf Grundlage einer sogenannten Individualprognose"

"Übersetzt" heißt das doch nichts anderes, als dass da jeder drin landen kann, wenn einem Polizisten dessen nase nicht passt.Es ist also kein konkreter Anlass nötig, nicht mal der Verdacht einer Straftat oder selbst einer Ordnungswidrigkeit muss vorliegen, damit jemand erfasst wird. Das klingt nach Minority-Report.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetz Bayern ist eine solche Datei, bei der Beachtung der Detailregelungen, zulässig!

Zweckbestimmung. Überwachung der Stadion- und Hausverbote!
Da solche Verbote werden den Betroffenen mitgeteilt. Diese Mitteilung gilt als Nachweis für die Speicherung der Daten!

des Weiteren sind Daten aus dem Ticketverkauf im Rahmen der gesetzlichen Mindestaufbewahrungspflichten für die Buchführung zu speichern. Auch diese dürfen nur im Rahmen der ursprünglich vorher festgelegten Zweckbestimmung genutzt werden!

Ob diese "Bayern-Datei" allen Vorgaben entspricht kann aus den vorliegenden Informationen nicht beurteilt werden.

zum Wohl
 
https://fcbayern.com/de/datenschutz

Die Datenschutzerklärung entspricht sicher den gesetzlichen Vorgaben.ndernfalls hätte Abmahnvereine längst für eine Berichtigung geführt.

Leider muß man feststellen, dass unsere Politiker vom Datenschutz keine Ahnung haben.

Daher die Frage: was hat viel mehr Löcher als jeder Schweizer Käse?
Antwort: Deutsche Datenschutzgesetze!

Da gibt es schutzwürdige Daten und auf der anderen Seite berechtigte schutzwürdige Interessen.

So ist das Leben
zum Wohl
 
Zum Thema Datenschutz und Zweckbestimmung der Daten.

Das ging vor ca 20 Jahre durch die Presse.

Stuttgarter Volksbank. Einer jungen Mutter wurde der Kredit abgelehnt. sie war wütend und daher ließ sie ihre 5 jährige Tochter im Schalterraum den Stuhlgang verrichten.
Das wurde durch die Videoüberwachung aufgezeichnet. Der Frau wurden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Die junge Frau klagte dagegen und bekam Recht.
Begründung: Laut Zweckbestimmung wurde die Videoüberwachung zur Aufklärung von Überfällen installiert. Da es sich aber um eine Sachbeschädigung durch Verschmutzung handelte, fehlte die Zweckbestimmung!

zum Wohl
 

Werderforever

Bekanntes Mitglied
das müßte geprüft werden. Also Anzeige an den Landesdatenschutzbeauftragten und abwarten was (bzw ob was) geschieht!

zum Wohl
Hast du verstanden,wer und was da alles aufgeführt wird? Es werden dort Leute erwähnt,die weder einer Straftat verdächtigt noch einer Ordnungswidrigkeit.Man kann dort landen,weil ein x-beliebiger Polizist glaubt,die Person könnte in Zukunft eine Straftat begehen.Selbt wer welche Spiele besucht wird dort teilweise aufgeführt.Stadionverbote zu überwachen hat mir dieser Datei nichts, aber auch gar nichts zu tun.In keinem einzigen Fall.Dafür muss man nichts "überprüfen".
 
hast du den Artikel gelesen?
Das mit dem Datenschutzbeauftragten hatte ich übersehen.
Danke für den Hinweis

Das Ergebnis siehe (und abwarten was (bzw ob was) geschieht!) war aber so erwartet.
Welches Detail ihn zu seinem Verhalten bewegt hat, ist nicht bekannt.

Im Artikel werden die polizeilichen Speicherungen mit den Speicherungen der Bayern vermischt.


zum wohl
 
Hast du verstanden,wer und was da alles aufgeführt wird? Es werden dort Leute erwähnt,die weder einer Straftat verdächtigt noch einer Ordnungswidrigkeit.Man kann dort landen,weil ein x-beliebiger Polizist glaubt,die Person könnte in Zukunft eine Straftat begehen.Selbt wer welche Spiele besucht wird dort teilweise aufgeführt.Stadionverbote zu überwachen hat mir dieser Datei nichts, aber auch gar nichts zu tun.In keinem einzigen Fall.Dafür muss man nichts "überprüfen".
Sorry, ich hatte etwas falsch verstanden.
Es geht hier nicht um eine Datei von Bayern München sondern um eine Datei des Freistaates Bayern.


Aber oberflächlich gesprochen, lassen Polizeigesetze einiges zu. Aber da kann ich nicht richtig mitreden!

Zum Wohl
 
Oben