DÄN-de-Borussia
Pottkind im Norden
„Zecke“ ist keine Beleidigung – Kündigung für Hausmeister unwirksam
Herne (dpa/lnw) – Die Bezeichnung seines Arbeitgebers als „Zecke“ ist nach Einschätzung des Arbeitsgerichts Herne unter Anhängern der Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund und Schalke 04 keine Beleidigung. Diese als Frotzelei zu wertende Bemerkung sei kein Grund zu einer fristlosen Kündigung, urteilte die 2. Kammer am Donnerstag. Sie verurteilte den Geschäftsführer eines Seniorenzentrums, seinen Hausmeister weiter zu beschäftigen. Dieser hatte seinen als BVB-Fan bekannten Chef mit dem Schmähwort der Schalker Rivalen bedacht.
Herne (dpa/lnw) – Die Bezeichnung seines Arbeitgebers als „Zecke“ ist nach Einschätzung des Arbeitsgerichts Herne unter Anhängern der Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund und Schalke 04 keine Beleidigung. Diese als Frotzelei zu wertende Bemerkung sei kein Grund zu einer fristlosen Kündigung, urteilte die 2. Kammer am Donnerstag. Sie verurteilte den Geschäftsführer eines Seniorenzentrums, seinen Hausmeister weiter zu beschäftigen. Dieser hatte seinen als BVB-Fan bekannten Chef mit dem Schmähwort der Schalker Rivalen bedacht.