zariz schrieb:
das es für jahrgänge nach 1961 keinen berufsschutz mehr gibt, leichter verwiesen werden kann (=rentenablehnung) und 1/6 des monatlichen zahlbetrages bei einer teilweisen rente gekappt wurden.
that's the way it is.
Durch diese Änderung wurden doch die privaten BUV erst en vogue.
Aber mir wurde nun von 'nem Versicherungsmenschen mitgeteilt, dass es ja nicht so sei, dass man im Falle der Berufsunfähigkeit gar nichts mehr bekäme. Wenn das jetzt nicht mehr BU-Rente sondern geminderte Erwerbsunfähigkeitsrente heißt, isses für den Zahlungsempfänger ja schnuppe, denn nur Bares ist Wahres.
Einfach mal hören, was da am Ende rauskommt. Fakt ist jedenfalls, dass man sich privat kaum "vollkasko" gegen BU absichern kann. Meint, dass die monatliche Prämie bei dem Versuch, den Verdienstausfall 100%ig zu kompensieren, für den Peternormalbürger nicht aufzubringen ist.