"Die Nachgeburt muß sofort entfernt werden, sonst riecht das Kind aus dem Mund; nach anderer Ansicht ist sie drei Tage lang unter der Bettlade der Wöchnerin aufzubewahren, damit ihr nichts Böses beikönne (OA.Crailsheim). Meist wird die Nachgeburt unbeschrien unter dem Dachtrauf begraben oder an einem sonstigen Ort, wo weder Sonne noch Mond hinscheint, z.B. im Keller (OA. Geislingen, Urach, Reutlingen), auch unter einem Baum, wo sie im Schatten ist (OA. Crailsheim). Hierzu muß ein neuer, mit Deckel bedeckter Hafen benützt werden (OA . Nagold, Crailsheim). Er soll so eingegraben werden, daß der Deckel nach unten zu liegen kommt; auch muß bei dem Vorgang ein Vaterunser gebetet werden (OA. Crailsheim). In Neuhausen (Tuttlingen) soll sie wenigstens im Grasgarten verscharrt werden. Begräbt man die Nachgeburt wie die Nabelschnur unter einem Stock mit roten Rosen, so bekommt das Kind rote Wangen (OA.Gaildorf, Künzelsau, Crailsheim) und wird vor übelriechendem Atem bewahrt."