steht außerirdischen asyl zu?

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
nach Artikel 16 a GG steht jedem politisch verfolgten Ausländer außerhalb der EG und diversen anderen Drittstaaten, in welchen die Menschenrechte etc sichergestellt sind, zu...

Die BRD besitzt eine der umfassendsten Asylgesetze in Europa. Gerade deshalb spielt sie bei der gesamteuropäischen Angleichung eine bedeutende Rolle. Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche - ggf. auch quasi-staatliche - Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht. Solche Merkmale sind z.B.die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung. Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.


aber sollten diese Rechte nicht auch für Verfolgte extraterrestrischen Ursprungs gelten?
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Waschbaerbauch schrieb:
aber sollten diese Rechte nicht auch für Verfolgte extraterrestrischen Ursprungs gelten?
ganz einfach: die sogenannten Grundrechte leiten sich letztendlich alle aus Art 1 I GG ab. Da Außerirdische wohl keine Menschen sind, findet das Grundgesetz daher keine Anwendung auf sie. :floet:
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
derMoralapostel schrieb:
ganz einfach: die sogenannten Grundrechte leiten sich letztendlich alle aus Art 1 I GG ab. Da Außerirdische wohl keine Menschen sind, findet das Grundgesetz daher keine Anwendung auf sie. :floet:
deswegen ja auch die frage, ob man das ganze nicth ausweiten sollte, du hirni :hammer:
 

Baldrick

Póg mo thóin
Fraglich ist auch, ob sie über ein sicheres Dritt-Sonnensystem eingereist sind. Dann geht das zack-zack zurück nach Alpha-Centauri...
 

The_Great_VfB

bite niecht närven Dancke
Waschbaerbauch schrieb:
nach Artikel 16 a GG steht jedem politisch verfolgten Ausländer außerhalb der EG und diversen anderen Drittstaaten, in welchen die Menschenrechte etc sichergestellt sind, zu...

Die BRD besitzt eine der umfassendsten Asylgesetze in Europa. Gerade deshalb spielt sie bei der gesamteuropäischen Angleichung eine bedeutende Rolle. Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche - ggf. auch quasi-staatliche - Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht. Solche Merkmale sind z.B.die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung. Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.


aber sollten diese Rechte nicht auch für Verfolgte extraterrestrischen Ursprungs gelten?

Sollten echt Außerirdische hier landen, sollten wir froh sein das wir überhaupt noch auf der Erde wohnen dürfen. ODer meinste die machen uns nicht fertig ubnd stellen sich alle beim Ausländermat an damit Sie Ihr Visa bekommen :lachtot:
 

TheRealPunisher

Nietzsche-Fan
Wenn ich mir Angie, Dabbeljuh oder Michael Jackson anschaue, frag ich mich, ob die obige Frage nicht schon lange durch die Realität überholt wurde...
 
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