Thema: Bilanz

hans-wurst

@sitzplatzjubler
Hossa!

Da morgen Rechnungswesen Klausur ansteht, werde ich hier so manche Fragen posten. Wäre toll, wenn ihr mir die Antworten geben könntet.


1: Ein Grundstück wurde zum Bau einer geplanten neuen Fabrik für die Ausweitung der Produktion gekauft.
Preis: 1 Mio €

Am Bilanzstichtag betragen die Preise...

auf dem Beschaffungsmarkt 1.050.000 €
auf dem Absatzmarkt 950.000 €

Für das Grundstück ist eine außerplanmäßige Abschreibung durchzuführen.


Richtig oder Falsch?

Danke, wurst
 

muffy1971

RodalBär
ihr schreibt ja wohl in rechnungswesen die klausur nach hgb?

dann is hier der entsprechende §

§252(2) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.

handelt es sich um dauernde wertminderung is eine abschreibung vorzunehmen

sämtliche angaben erfolgen ohne gewähr :mahnen:
 

hans-wurst

@sitzplatzjubler
muffy1971 schrieb:
ihr schreibt ja wohl in rechnungswesen die klausur nach hgb?

dann is hier der entsprechende §

§252(2) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.

handelt es sich um dauernde wertminderung is eine abschreibung vorzunehmen

sämtliche angaben erfolgen ohne gewähr :mahnen:



Ja, nach HGB.

Also zählt deiner Meinung nach Der Preis am Absatzmarkt? Ich habe nämlich nur etwas gelesen (Von Beschaffungs- und Absatzmarktpreisen im Bezug auf das Umlaufvermögen...)

Ob sie kurzzeitig ist oder langfristig, wird nicht gesagt. Das verwirrt mich ja so...

wurst
 

muffy1971

RodalBär
hans-wurst schrieb:
Ja, nach HGB.

Also zählt deiner Meinung nach Der Preis am Absatzmarkt? Ich habe nämlich nur etwas gelesen (Von Beschaffungs- und Absatzmarktpreisen im Bezug auf das Umlaufvermögen...)

Ob sie kurzzeitig ist oder langfristig, wird nicht gesagt. Das verwirrt mich ja so...

wurst
klar zählt der preis am absatzmarkt, das is ja der preis den das unternehmen beim wiederverkauf erhält
da grundstückspreise normalerweise nicht schwankend sind, kann man davon ausgehen das es sich um eine dauernde wertminderung handelt
 
Also: Bezüglich des Anlagevermögens gilt nach HGB das gemilderte Niederstwertprinzip, d.h., daß Wertminderungen beim AV nur zwingend berücksichtigt werden müssen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Ansonsten ist das also eine Kann-Vorschrift, d.h. man muß nicht außerplanmäßig abschreiben......
 

muffy1971

RodalBär
trinity schrieb:
Also: Bezüglich des Anlagevermögens gilt nach HGB das gemilderte Niederstwertprinzip, d.h., daß Wertminderungen beim AV nur zwingend berücksichtigt werden müssen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Ansonsten ist das also eine Kann-Vorschrift, d.h. man muß nicht außerplanmäßig abschreiben......
wie schon gesagt es handelt sich um grundstück, der preis für grundstücke ist nicht schwankend daher geh ich von einer dauernden wertminderung aus
 
muffy1971 schrieb:
wie schon gesagt es handelt sich um grundstück, der preis für grundstücke ist nicht schwankend daher geh ich von einer dauernden wertminderung aus

Wollen wir ihn jetzt vollend verwirren??? :floet: Wir könnten ja noch ein wenig Steuerrecht oder IAS und US-GAAP einbringen..... :lachtot: :lachtot: :lachtot:
 

hans-wurst

@sitzplatzjubler
Der Satz: "Das Grundstück dient dem Bau einer geplanten neuen Gabrik für die Ausweitung der Produktion." ändert den Sachverhalt auch nicht, oder?

wurst
 

hans-wurst

@sitzplatzjubler
Egal, Frage zwei:

Manschreibt abnutzbares AV geometisch degressiv ab (30%) mit Übergang zum linearen Verfahren bei einer Nutzung von 5 Jahren.

Kann man in dem Jahr, wo es einem passt wechseln? Oder ist in diesem Fall im Laufe des dritten Jahres zu wechseln? Bei einem bestimmten Punkt?

wurst
 
hans-wurst schrieb:
Der Satz: "Das Grundstück dient dem Bau einer geplanten neuen Gabrik für die Ausweitung der Produktion." ändert den Sachverhalt auch nicht, oder?

wurst

Nein, denn es handelt sich nur um das Grundstück...... Relevant wäre das dann nur, wenn weitere Infos dazu kämen, wie z.B. daß geplant bzw. beschlossen wurde, aus dem Gebiet in dem das Grundstück liegt, ein Naturschutzgebiet zu machen.....

Denn dann wäre das Grundstück für den Zweck nicht mehr nutzbar.... und da wäre dann über eine dauernde Wertminderung nachzudenken......

Denk ich mal......

Muffy, stimmts???
 

muffy1971

RodalBär
hans-wurst schrieb:
Der Satz: "Das Grundstück dient dem Bau einer geplanten neuen Gabrik für die Ausweitung der Produktion." ändert den Sachverhalt auch nicht, oder?

wurst
denke nich aber hast du das problem der latenten steuern berücksichtigt
 

muffy1971

RodalBär
hans-wurst schrieb:
Egal, Frage zwei:

Manschreibt abnutzbares AV geometisch degressiv ab (30%) mit Übergang zum linearen Verfahren bei einer Nutzung von 5 Jahren.

Kann man in dem Jahr, wo es einem passt wechseln? Oder ist in diesem Fall im Laufe des dritten Jahres zu wechseln? Bei einem bestimmten Punkt?

wurst
man wechselt von der degressiven zu linearen afa wenn diese günstiger is das is glaub ich nach drei jahren der fall, aber leg mich da nich fest
 
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