Apropos Jena, Fans und Strafen
Dieser Vorgang dürfte wohl schon jetzt DIE juristische Blamage im Fußball des Jahres 2025 sein...
Der FC Carl Zeiss verlor die Berufung gegen ein Pyro-Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) – auch weil man das Berufungsschreiben anscheinend per Künstlicher Intelligenz verfassen ließ!
ie Richter am NOFV-Verbandsgericht staunten nicht schlecht, als sie einen 73 Seiten starken Brief des Viertligisten FC Carl Zeiss Jena erhielten. Die Thüringer legten nämlich Berufung gegen ein Urteil des Sportgerichtes ein, wonach sie 18.400 Euro plus einen Aufschlag von 20 Prozent wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Fans beim Thüringenderby im April in
Erfurt zahlen sollten.
Im Urteil listete das NOFV-Sportgericht jede einzelne Pyro-Fackel, jeden Nebeltopf auf, kam so auf diese Summe. Das Verbandsgericht schmetterte die Berufung jetzt ab, nahm lediglich den 20-Prozent-Aufschlag zurück.
Ein Sammelsurium von KI-Halluzinationen
Heißt: Jena muss die 18400 Euro zahlen. Und bekommt obendrein noch eine formale Ohrfeige des Verbands! BILD liegt das finale Urteil vor. Der Vorsitzende Richter Fred Kreitlow findet darin deutliche Worte Richtung Jena: „Bei dem Berufungsschriftsatz handelt es sich um ein Sammelsurium unverifizierbarer ‚KI-Halluzinationen‘.“
Hat der FC Carl Zeiss also sein Berufungsschreiben in großen Teilen von der KI verfassen lassen? Das hat jedenfalls fatale Folgen. Denn die Verbandsrichter machten sich die Mühe (oder den Spaß), die 73 Seiten des FCC komplett auseinanderzunehmen.
So heißt es: „
Bei einer Vielzahl der von der Berufungsführerin genannten Urteile bzw. Literaturstellen, auf welche sich die Berufungsführerin bezieht, handelt es sich um frei erfundene Entscheidungen, die es entweder gar nicht gibt oder welche völlig anders lauten.“ Rumms!
Die NOFV-Richter nahmen sich sogar einzelne von Carl Zeiss vorgebrachte Urteile und Entscheidungen vor und bewiesen, dass sie gar nicht existieren.
Ein Beispiel: Der FCC bezog sich auf eine Ausgabe der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ aus dem Jahr 1988 und eine ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Vereine ein „Sanktionsrisiko eigener Art“ trügen. Sogar die entsprechende Seite 2682 gab der FCC an. Dazu die Antwort des Verbandsgerichtes: „Zunächst einmal wurde in der NJW 1988 auf Seite 2682 ein Urteil des BGH vom 11.05.1988 zur Möglichkeit bedingten Tötungsvorsatzes beim Verdeckungsmord veröffentlicht. Zum anderen hat der BGH in seinem Urteil vom 22.09.2016 genau das Gegenteil entschieden.“
KI-Berufungen werden zurückgewiesen
Etwa zehn weitere dieser Beispiele zählten die Verbandsrichter auf. Und sie wiesen ausdrücklich darauf hin, dass von der KI verfasste Berufungen zurückgewiesen werden können, wenn sie formell und inhaltlich nicht den Mindestanforderungen entsprechen.