Wie skrupellos seid ihr?

Onkel

Gesperrt - "Fanlager-Auszeit"
Nehmen wir mal an, euch fällt eure nagelneue Digitalcamera
auf den harten Steinfußboden.

Seitdem kann man zwar noch die geknipsten Bilder
im Speicher betrachten, aber wenn man auf den
Aufnahmemodus geht, gibts nur noch ein "error" im Display.

Äusserlich ist der Camera nichts anzusehen, es rappelt
auch nichts, wenn man die Camera schüttelt.

Würdet ihr jetzt eiskalt ins Geschäft gehen,
und behaupten, die Störung sei spontan, ohne
äussere Einwirkungen aufgetreten, und somit die
Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Allerdings könnte der Techniker evtl.
am Schaden sehen, was wirklich passiert ist.

Dann steht man ziemlich blöde da.


also wie skrupellos seid ihr?
 

Wuschel

Bekanntes Mitglied
Junger Mann, allmählich nervst du aber wirklich! Hast scho genügend Threads heute eröffnet, in denen du deine seltsamen Ansichten zum Besten gegeben hast! :hammer:
 

Vatreni

Hrvatska u srcu!
Onkel schrieb:
Nehmen wir mal an, euch fällt eure nagelneue Digitalcamera
auf den harten Steinfußboden.

Seitdem kann man zwar noch die geknipsten Bilder
im Speicher betrachten, aber wenn man auf den
Aufnahmemodus geht, gibts nur noch ein "error" im Display.

Äusserlich ist der Camera nichts anzusehen, es rappelt
auch nichts, wenn man die Camera schüttelt.

Würdet ihr jetzt eiskalt ins Geschäft gehen,
und behaupten, die Störung sei spontan, ohne
äussere Einwirkungen aufgetreten, und somit die
Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Allerdings könnte der Techniker evtl.
am Schaden sehen, was wirklich passiert ist.

Dann steht man ziemlich blöde da.


also wie skrupellos seid ihr?

Wenn ich das Ding bei Amazon bestellt hab, hab ich meine neue Kamera schon längst bevor das alte Ding überhaupt angeschaut wurde. Wenn ich sie in nem Kaufhaus gekauft habe wird das "geschulte" :lachtot: Personal ebenso nix erkennen. Wenn ich's in nem Fachgeschäft gekauft hab ist die Wahrscheinlichkeit auch sehr gering dass er das Ding gleich aufschraubt wenn äußerlich nix zu sehen ist. Eher gibt er mir ne neue Kamera.
 
zurückgeben... wenns sies nehmen dann gut, wenn nich mir auch egal... war ja mein fehler...
warum sollte ich davor skrupel haben? wem schade ich? dem geschäft? mir doch latten was mit den ist... sie werden nicht pleite gehen davon
 

Onkel

Gesperrt - "Fanlager-Auszeit"
Emmas_linke_Klebe schrieb:
zurückgeben... wenns sies nehmen dann gut, wenn nich mir auch egal... war ja mein fehler...
warum sollte ich davor skrupel haben? wem schade ich? dem geschäft? mir doch latten was mit den ist... sie werden nicht pleite gehen davon

*unterschreib*
 

Onkel

Gesperrt - "Fanlager-Auszeit"
MSGKnicks schrieb:
Junger Mann, allmählich nervst du aber wirklich! Hast scho genügend Threads heute eröffnet, in denen du deine seltsamen Ansichten zum Besten gegeben hast! :hammer:

für dich mögen sie seltsam klingen.
für mich klingen sie logisch und richtig.
nicht nur für mich.
 
Also ich kann dir ne ganz klare antwort geben, die auch richtig ist :fress:

Wenn noch Garantiezeit is, dann kannst du die Digi ruhig hinbringen.....
denn die aus dem Laden müssen dir nachweisen, dass du schuld bist......
und das ist meist unmöglich..... :hammer:

also zurück damit :spitze:
 
D

downie

Guest
XRICKX84 schrieb:
Also ich kann dir ne ganz klare antwort geben, die auch richtig ist :fress:

Wenn noch Garantiezeit is, dann kannst du die Digi ruhig hinbringen.....
denn die aus dem Laden müssen dir nachweisen, dass du schuld bist......
und das ist meist unmöglich..... :hammer:

also zurück damit :spitze:


Aber nur im ersten halben Jahr.... Weil Garantie gibts selten, wir reden hier über Gewährleistung, ne...

Klugscheissermodus off

Ihr seid skrupellose Schweine und deshalb gibts bei mir gar nix mehr, solange ich mich auf rechtlich günstigem Terrain befinde. :floet:


BWRG

downie
 
D

downie

Guest
Jo, aber nach einem halben Jahr musst du mir beweisen, dass du nicht unsachgemäß mit dem Teil umgegangen bist, bzw dass der Mangel schon von Anfang an bestand... Viel Spass dabei! :lachtot:

BWRG

downie
 

Baldrick

Póg mo thóin
Deswegen heißt das ganze aber trotzdem Gewährleistung, denn es geht um die gesestzlichen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung) ,die der Käufer geltend machen kann. Garantie ist etwas vollkommen anderes.

Das mit dem halben Jahr ist eine Frage der Beweislast, die bei Verbraucherkäufen in den ersten sechs Monaten der Verkäufer trägt, also umgekehrt ist. Danach muß der Käufer beweisen, daß die Sache mangelfrei war.

/Klugscheissermodus aus :zwinker3:
 
D

downie

Guest
Baldrick, ich muss deinen Ausführungen völlig beipflichten, so isses!

Eigentlich wollte ich mit meinem Einwurf ja nur auf all jene reagieren, die meinten was interessieet mich der Andere... Der Andere reagiert halt auch und je mehr er beschissen wird um so schneller wird er bei umgekehrter Rechtslage das Wort Kulanz aus seinem Wortschatz streichen. Tja, und dann entpuppt sich die Wunderwaffe 2 Jahre Gewährleistung als Bummerang für den Kunden, der früher mit dem üblichen einen Jahr Garantie rechtlich besser gestellt war....

Actio, reactio.

downie
 
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